Bundesweite Änderung
Knöllchen ab 1. April teurer
Die Änderungen im „Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten“ sorgen auch in Paderborn ab dem 1. April für eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes. Damit werden alle Verwarnungen, die zur Ahndung von Park-Delikten erteilt werden, einheitlich um jeweils fünf Euro teurer. Diese bundesweite Regelung ist vom Verkehrsministerium erlassen worden und für die Stadt Paderborn bei der Verkehrsüberwachung bindend.