Noch niedriger geht es nicht
Stadt weist auf günstige Bedingungen in der Mietwohnraumförderung hin
Noch niedriger geht nicht – das Zinsniveau in der öffentlichen Mietwohnraumförderung liegt bei 0 Prozent. Darauf weist Vera Liebelt vom Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Paderborn hin. Wer jetzt vor Ort investiere und barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung in Paderborn schaffe, habe äußerst günstige Finanzierungsbedingungen. Nicht nur für Studierende werde es immer schwieriger eine Wohnung zu finden, sondern bei nicht ausreichendem Mietwohnungsbau für alle anderen Suchenden auch. Immer größer werde dabei auch der Anteil von Wohnungssuchenden, die auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen seien. Die soziale Wohnraumförderung versuche, durch die Förderung von barrierefreien Mietwohnungen Abhilfe zu schaffen. Die Förderkonditionen 2013 haben sich dabei nochmals verbessert. Für das Gebiet der Stadt Paderborn können Investoren Fördermittel in Höhe von 1.350 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche als Darlehen erhalten. Die Konditionen sind dabei wie folgt: Zinsen 0,0 Prozent und nach 10 Jahren 0,5 Prozent, Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent und Tilgung ein Prozent. Darüber hinaus gibt es unter anderem Zusatzdarlehen für kleine Wohnungen, den Einbau eines Aufzuges oder der Errichtung eines Mietwohnhauses im Passivhausstandard. Die Zinsvereinbarung kann wahlweise für 15, 20 oder auch 25 Jahre getroffen werden. Im Gegenzug verpflichten sich die Darlehensnehmer für die Dauer der Zinsvereinbarung Mietpreis- und Belegungsbindungen einzuhalten. Die geförderten Mietwohnungen können zu einem Mietpreis von 5,10 Euro pro qm Wohnfläche vermietet werden. Bei Passivhäusern erhöht sich die Miete um weitere 0,30 Euro pro qm. Diese Miete kann jährlich um 1,5 Prozent angehoben werden. Die Stadt Paderborn nutzt das ihr zustehende Besetzungsrecht, um den gemeldeten wohnungssuchenden Haushalten eine geeignete Wohnung zu vermitteln. Bei Schaffung von Wohnraum für Studierende besteht auch eine Fördermöglichkeit nach den neuen Studentenwohnheimbestimmungen. Danach ergibt sich je Wohnheimplatz eine Förderpauschale von 38.750 Euro bzw. bei einem Wohnheimplatz für zwei Personen 72.500 Euro. Die Bewilligungsmiete beträgt 130 Euro zuzüglich Möblierungszuschlag von höchstens 20 Euro monatlich. Die Miete kann jährlich um 1,5 Prozent angehoben werden. Interessenten – auch wenn erst 2014 eine Förderung in Betracht kommen soll – können sich bei Vera Liebelt, Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Paderborn, Tel.: 05251/88-1657, melden. Eine Bewilligung der Förderanträge erfolgt durch den Kreis Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen. Hier erhalten Sie Auskünfte von Herrn Hubert Robrecht, Tel. 05251/308-421.