Der Winter klopft an

ASP gibt Tipps, wie Paderborn sicher durch den Winter kommt

Auch in diesem Jahr hat der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) frühzeitig und umfassend alle Vorkehrungen für den bevorstehenden Winterdienst getroffen. „Jeden Winter befreien wir pro Einsatz rund 900 Kilometer an Fahrbahn manchmal mehrfach pro Tag von Schnee und Eis. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, so Betriebsleiter Reinhard Nolte. Um Engpässen bei der Nachlieferung von Streumitteln vorzubeugen, hält der ASP 1.200 Tonnen Salz, 100 Tonnen Split und 60.000 Liter Feuchtsalz bereit. Auch die Mannschaft steht: Insgesamt 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen städtischen Ämter und Eigenbetriebe sind in Winterdienst-Bereitschaft. „Bei starkem Schneefall oder wiederkehrender Glätte arbeiten unsere Mitarbeiter unermüdlich und leisten häufig Überstunden“, so Dr. Regener, beim ASP Koordinator für den Winterdienst. „Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir uns bei extremem Schneefall auf verkehrswichtige und gefährliche Straßen/Straßenabschnitte mit der höchsten Priorität wie Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche konzentrieren müssen.“ Doch auch bei größter Professionalität sind einige Wetterereignisse schwer beherrschbar. Von jedem Verkehrsteilnehmer muss deshalb bei Wintereinbruch erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht erwartet werden, damit die Unfallgefahr verringert wird. Das fängt bei der Ausstattung der Fahrzeuge mit Winterreifen an und hört beim Fußgänger mit geeignetem Schuhwerk und vorsichtigem Verhalten auf. Jeder sollte deshalb gerade am Winteranfang mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen, da sich alle Verkehrsteilnehmer erst wieder auf die Winterbedingungen einstellen müssen. Auch an die Grundstückseigentümer werden im Winter zusätzliche Anforderungen gestellt. Sie sind für die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege oder gemeinsame Geh- und Radwege verantwortlich. Diese müssen in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (möglichst mindestens 1,50 m) von Schnee geräumt oder gestreut werden. Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg. Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Wegen eine generelle Winterdienstpflicht. Nach 20 Uhr muss also grundsätzlich nicht mehr geräumt und gestreut werden, aber spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden, denn dann kann es passieren, dass er von Räumfahrzeugen in die Einfahrt zurück geschoben wird. Damit das Tauwasser abfließen kann, sollten die Gullis von Schnee freigehalten werden. Als Streumaterial sind den Anliegern nur abstumpfende Mittel erlaubt, Salz darf nur bei besonderen Glätteverhältnisse wie Eisregen eingesetzt werden. Wer sich noch genauer über seine Pflichten informieren möchte, für den hält das ASP Service-Center das Informationsblatt „Eis und Zeit“ bereit, das man auch unter www.asp-paderborn.de im Internet herunterladen kann. Das telefonische Service-Center ist unter 0 52 51 / 88-1710 von Montag bis Freitag 7.00 - 18.00 Uhr zu erreichen, persönlich stehen die Mitarbeiterinnen des Service-Centers An der Talle Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag bis 15 Uhr zur Verfügung.