Nur noch schriftlich

Einzugsermächtigungen bei der Stadt Paderborn

Neu erteilte Einzugsermächtigungen können ab sofort nur noch in Schriftform mit Unterschrift akzeptiert werden. Darauf weist die Stadt Paderborn hin. Bisher war das auch telefonisch möglich. Doch angesichts der Umstellung des Zahlungswesens auf das sogenannte Single Euro Payments Area (SEPA-Verfahren), die auch die Stadt Paderborn zum 1. Februar 2014 vornimmt, ist dies nur noch schriftlich möglich. Ziel dieser Umstellung ist eine einfache, schnelle und effiziente Abwicklung grenzüberschreitender bargeldloser Euro-Zahlungen. Die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer werden künftig durch BIC und IBAN ersetzt. IBAN ist die internationale Bankkontonummer. Sie ersetzt für Überweisungen und Lastschriften die Kontonummer. BIC ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Für bereits bestehende Einzugsermächtigungen müssen die Bürger nichts veranlassen. Die Stadtverwaltung Paderborn rechnet die Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl) automatisch in die neuen Formate IBAN und BIC um. Die vorliegenden Einzugsermächtigungen werden in SEPA-Lastschrift-Mandate umgedeutet. Wer jetzt eine Einzugsermächtigung erteilen möchte, kann ein entsprechendes Formular nutzen. Es ist im Internet unter der Adresse "www.paderborn.de/Bürgerservice/Stichwort Bankeinzug" abrufbar und im Amt für Finanzen, Bielefelder Straße 3, Paderborn-Schloß Neuhaus, zu bekommen. Weitere Fragen zum Thema werden unter der Rufnummer 05251/88-1958 beantwortet.