Integriertes Handlungskonzept Innenstadt (IHK-I)
Öffentlich geförderte Maßnahme an privaten Fassaden- und Hofflächenarbeiten
Im Zuge der Umsetzung des öffentlich geförderten Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt (IHK-I) weißt die Verwaltung der Stadt auf das Fassadenprogramm für Immobilieneigentümer hin. Das Programm ist eine Maßnahme im IHK-I, die das Engagement von Privaten für die Aufwertung ihrer Immobilie finanziell unterstützt.
Immobilieneigentümer und auch Mieter mit Zustimmung der Eigentümer können sich damit Förderzuschüsse von Bund, Land und Stadt im Rahmen der Stadtbauförderung sichern.
Der Zuschuss ist auf Immobilien im dargestellten Geltungsbereich beschränkt.
Die entsprechende Richtlinie mit Antragsformular und ein Katalog mit häufig gestellten Fragen sind auf der Homepage der Stadt Paderborn verfügbar.
Im Zuge der Aufwertung und Neugestaltung des Königsplatzes und des Markt- und Domplatzes möchte sich die Stadt mit dieser Fördermaßnahme insbesondere an Eigentümer und Mieter dieser Quartiere richten und damit auch an ihr privates und persönliches Engagement appellieren.
Bezuschusst werden Maßnahmen zur Aufwertung von Immobilien, die beispielsweise dem öffentlichen Raum zugewandt, Teil des öffentlichen Raumes sind oder Vernetzungen darstellen wie Ein- und Durchgänge, Passagen aber auch Fassaden und Dächer. Unter stadtgestalterischen Aspekten sollen die Maßnahmen zu einer Aufwertung des Einzelhandels- und zentralen Hauptgeschäftsbereich der Innenstadt führen.
Miteingeschlossen werden auch die Begrünung von Dachflächen, Mauern und Garagen, die Gestaltung von (Vor-)Gärten, Garagenhöfen, Abstandsflächen und Zuwegungen, wenn diese an öffentliche Plätze und Wege angrenzen und dadurch eine Aufwertung des Stadtbildes erfolgt. Gefördert werden des Weiteren auch Nebenkosten für eine fachlich zwingend notwendige Beratung und Betreuung durch eine anerkannte Fachkraft bis zu einer Höhe von fünf Prozent. Die Förderung beträgt 50 Prozent der als förderfähig erkannten Kosten. Eine Förderung erfolgt ab einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Förderfähig sind höchstens 60 Euro je Quadratmeter hergerichteter Fläche also maximal 30 Euro je Quadratmeter.
Der Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme richtet sich nach der jeweiligen Haushaltslage der Stadt Paderborn. Er beläuft sich bei der Förderung von Außenwänden auf maximal 15.000 Euro, bei der Förderung von Eingängen und Durchgängen von Passagen ebenfalls auf 15.000 Euro und bei der Förderung von Garten- und Grünflächen auf maximal 7.500 Euro.
Ein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Absicht zur Durchführung einer Maßnahme muss vor Beginn der Maßnahme durch Antragstellung angezeigt werden. Zur Ermittlung der Förderhöhe sind mindestens drei Vergleichsangebote unterschiedlicher Unternehmen je Gewerk vorzulegen, die gestalterischen Maßnahmen sind mit der Stadt abzustimmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen.
Weitere Fördermöglichkeiten sind im Vorfeld zu prüfen und darzustellen (z. B. KFW oder NRW. Bank). Unter Umständen besteht hier eine Kombinationsmöglichkeit von Fördergeldern verschiedener Institutionen