Auffassung der Stadt Paderborn bestätigt
Verwaltungsgericht Minden mit Urteil zu "Petit Paris"
Das Verwaltungsgericht Minden hat die Entscheidung der Stadt Paderborn, "Petit Paris" beim Libori-Fest in diesem Jahr nicht zu berücksichtigen, bestätigt. Die Kosten der Verfahren muss der Betreiber des "Petit Paris" tragen, der geklagt hatte.
Nach Auffassung des Gerichts durfte die Stadt Paderborn zu Recht die in den Jahren 2010 bis 2013 festgestellten Verstöße gegen die Lebensmittelhygiene in ihre Abwägung mit einbeziehen und aus diesem Grund von dem Auswahlprinzip "bekannt und bewährt" abweichen. Darüberhinaus ist die Stadt Paderborn berechtigt gewesen, für die Fläche am Theodorianum im Rahmen des Libori-Festes einen Ideenwettbewerb auszuschreiben und damit neuen Bewerbern eine Chance zu geben.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Verfahren eingestellt, nachdem die Beteiligten nach Abschluss des neuen Vergabeverfahrens die Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Die Kosten der Verfahren hatte das Gericht dem Betreiber des "Petit Paris" aufgetragen, denn bei einer Fortsetzung des Verfahrens ohne Klärung des Hauptverfahrens wäre der Kläger „voraussichtlich unterlegen gewesen“, so das Gericht.
Nach 26 Jahren war das "Petit Paris" für das Libori-Fest in diesem Jahr erstmals nicht zugelassen worden. Die Stadt Paderborn hat die Fläche vorm Theodorianum neu ausgeschrieben, um mit einem Ideenwettbewerb ein optimales Konzept für diesen Bereich zu bekommen. Nach der bundesweiten Ausschreibung lagen insgesamt 13 Bewerbungen vor. Letztlich erhielt das Konzept "Euro-Plaza- Reise um das Mittelmeer" der drei Paderborner Gastronomen Karl-Heinz Militzer, Elmar Simon, Mario Voss den Zuschlag.