„Ein Tag in Paderborn: Der 8. März 2014“

Kurzfilm-Projekt der Gleichstellungsstelle

© Stadt PaderbornFilm-Projekt

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Paderborn lädt zu einem ganz besonderen Projekt ein: Am Internationalen Frauentag, dem 8. März 2014, sind alle Paderbornerinnen und Paderborner aufgerufen, einen Moment in ihrer Stadt zu filmen. Geplant ist es, die so entstandenen Kurzfilme zu einem einzigen großen Paderborn-Film zusammen zu schneiden.

„Filmen Sie das ganz Alltägliche, aber auch das Besondere, das sich an diesem Tag ereignet, gerne mit Bezug zum Internationalen Frauentag: Vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang. Alles ist von Interesse. Wir freuen uns auf viele bunte filmische Puzzleteilchen“; richtet Dagmar Drüke, Gleichstellungsbeauftragte, ihren Apell an alle Paderbornerinnen und Paderborner. Im Teilnehmerfeld sind alle Altersgruppen erwünscht.

Die Filme mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular können bis zum 14. März 2014 in der Gleichstellungsstelle der Stadt Paderborn, Stichwort: Ein Tag in Paderborn, Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn eingereicht werden. Das Anmeldeformular wird im Internet unter http://bit.ly/1mEtkGL zum Download angeboten. Der Link führt auf die Themenseite auf www.Paderborn.de.

Bei der Teilnahme gilt es, folgende Hinweise zu beachten: Film- und Videokameras oder auch Smartphones können zum Filmen genutzt werden. Wichtig ist, dass es sich um ein digitales 16:9-Format handelt. Die Länge des eingereichten Materials kann von wenigen Sekunden bis maximal drei Minuten betragen. Der Film muss auf Speicherkarte (SDHC, SDXC etc.), Mini DV oder HDV Bändern oder auf einem USB-Stick gespeichert eingereicht werden. Das Speichermedium ist mit Namen und vollständiger Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu versehen. Die Kamera sollte auf höchste Bildqualität eingestellt sein, beim Filmen möglichst ruhig gehalten und der fertige Film-Clip wenige Schwenks und Zooms enthalten. Auch eine gute Tonqualität ist wichtig. Bei Sprachbeiträgen auf Hintergrundmusik und -geräusche verzichten. Die Aufnahmen sollen unbearbeitet sein.

Sexistische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende oder sonstige, gegen geltendes Recht verstoßende Filme werden von dem Projekt ausgeschlossen. Bei der Abbildung von Personen dürfen deren Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Die Teilnehmenden müssen die Urheberrechte an dem Gefilmten besitzen. Mit der Beteiligung an dem Projekt überlassen sie diese zudem honorarfrei der Gleichstellungsstelle. Minderjährige benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Mit Abgabe des Films verbindet sich automatisch das Einverständnis zu einer späteren Veröffentlichung durch die Gleichstellungsstelle.

Mit der Zusendung eines Beitrags verbindet sich nicht die Garantie einer tatsächlichen Verwendung. Die Gleichstellungsstelle behält sich vor, eine Auswahl aus den eingereichten Werken zu treffen. Bei Rückfragen können sich Interessierte an Christa Mertens von der Gleichstellungsstelle wenden: Telefon 05251/881212.