Kanalüberprüfung ist keine Aktion der Stadt Paderborn

Informationen des STEB abwarten

Zurzeit sind in Paderborn wieder Firmen unterwegs, die versuchen Grundstückseigentümer zu einer kurzfristigen Überprüfung ihrer privaten Abwasserleitungen zu veranlassen.

Die Stadt Paderborn weist darauf hin, dass dies keine Aktion des Stadtentwässerungsbetriebes Paderborn (STEB) ist. Derzeit sind nach den städtischen Regelungen kurzfristig keine Überprüfungen bei bereits bestehenden Immobilien durchzuführen.

Am 8. November 2013 wurde die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und ist somit seit dem 9. November 2013 rechtskräftig. In dieser Rechtsverordnung sind die Einzelheiten für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen neu geregelt.

Zurzeit werden die entsprechenden Satzungen (Abwassersatzung und Fristensatzung) der Stadt Paderborn an die neue Rechtsverordnung angepasst. Bei den Grundstücken, für die die Zustands- und Funktionsprüfung danach durchzuführen ist, wird der Stadtentwässerungsbetrieb die Eigentümer rechtzeitig vorher anschreiben und ausführlich über die Fristen und die Art der Durchführung informieren.

Der STEB rät deshalb, nicht auf die vermeintlichen Lockangebote zu reagieren, sondern die Information der Stadt Paderborn abzuwarten. Für Fragen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des STEB unter der Rufnummer 05251/88-0 bereit.