Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemein …

Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

© Stadt PaderbornGruppenfoto, Daniel Höing, Rathaus

Ergebnisse der 89. Sitzung - Stadt Paderborn Gastgeber

Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes kam am 6. und 7. November auf Einladung des städtischen Beigeordneten Bernhard Hartmann in Paderborn zusammen.

Im Rahmen der Sitzung informierte Staatssekretär Dr. Rüdiger Messal, Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, die Ausschussmitglieder über den Diskussionsstand und aktuelle Entwicklungen bei der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Verlauf des Gespräches mit Dr. Messal forderten die Kommunalvertreter, im Zuge der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern die angespannte finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.

Der Ausschuss forderte von Bund und Ländern eine schnelle und nachhaltige Entlastung von den dynamisch steigenden Ausgaben für soziale Leistungen. Die Zusage im Koalitionsvertrag, die Kommunen um fünf Milliarden Euro pro Jahr zu entlasten, müsse mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt, umgesetzt und noch in dieser Legislaturperiode in den kommunalen Haushalten wirksam werden.

Die Finanzfachleute aus den Städten und Gemeinden kritisierten, dass das Bundesministerium der Finanzen die Umsatzsteuerermäßigung für Saunaangebote in Schwimmbädern, also auch den rund 1000 kommunalbetriebenen Einrichtungen, zur Mitte des Jahres 2015 aufheben will. Künftig sollen diese Angebote dem Umsatzsteuerregelsatz unterworfen werden. „Die erhöhte Steuerlast der Bäderbetriebe mit Sauna wird durchgängig erhebliche negative Auswirkungen auf deren Kostendeckungsgrad haben und vielerorts zwangsläufig zur Anhebung der Eintrittspreise oder zu erhöhten kommunalen Zuschüssen führen. Selbst Bäderschließungen können nicht ausgeschlossen werden“, so der Ausschussvorsitzende, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling, Neuburg an der Donau, und Bernhard Hartmann. Sie wiesen in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass in der Folge auch Beeinträchtigungen des schulischen Schwimmunterrichts und des organisierten Schwimmsports nicht ausgeschlossen werden könnten. Neben den unmittelbaren Beeinträchtigungen durch Schließung seien etwa auch solche durch Verkürzung der Öffnungszeiten, den Aufschub von Neuanschaffungen des Inventars, Personaleinsparungen oder verzögerte Renovierungsarbeiten denkbar.

Die Pläne der Finanzminister von Bund und Ländern, die interkommunale Zusammenarbeit dauerhaft von der Umsatzsteuerpflicht auszunehmen, wurden vom Ausschuss hingegen begrüßt. Die Finanzminister beabsichtigen, das Umsatzsteuergesetz um eine Regelung zu erweitern, die es öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen ermöglichen soll, sich gegenseitig Beistand zu leisten, ohne dass für die zugrundeliegenden Leistungen Umsatzsteuer anfällt. Gerade vor dem Hintergrund angespannter Haushalte und gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel biete die gemeinsame Erbringung von Aufgaben eine Perspektive.
„Wir sind deshalb dankbar für dieses wichtige Signal von Bund und Ländern. Es gilt, der Gefahr vorzubeugen, dass interkommunale Zusammenarbeit, die nie Selbstzweck ist, sondern das öffentliche Wohl zum Ziel hat, mit normaler Wirtschaftstätigkeit gewinnorientierter Privat-unternehmen gleichgesetzt wird“, so Gmehling und Hartmann. Der Ausschuss forderte die Bundesregierung auf, sich nun auch auf europäischer Ebene für eine entsprechende EU-Regelung einzusetzen.

Der Ausschuss appellierte zudem nochmals an Bund und Länder, zeitnah eine Reform der Grundsteuer umzusetzen. „Eine rechtssichere und belastbare Grundsteuer ist für die Kommunen von großer Bedeutung“, so Gmehling und Hartmann. Einer Regionalisierung der Steuergesetzgebung, wie von einigen Bundeländern gefordert, erteilte das Gremium eine klare Absage. „Die Grundsteuer sollte auch zukünftig durch ein Bundesgesetz geregelt werden“, so Gmehling und Hartmann abschließend.

Die Städte und Gemeinden fordern die Bundesregierung zudem auf, die Reform bei der Konzessionsvergabe gemeindlicher Strom- und Gasnetze zügig anzugehen. Der derzeitige Rechtsrahmen führt zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und zur Verunsicherung bei Gemeinden, wie ein rechtswirksames Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt werden kann. „Wir benötigen deshalb schnell eine gesetzliche Klarstellung der einschlägigen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht. Die Bundesregierung ist gefordert, ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag, das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe von Konzessionen und die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern, in die Tat umzusetzen“, forderte der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling, Stadt Neuburg an der Donau, anlässlich der heutigen Sitzung in Paderborn.

„Die Rechtsfolgen bei einem fehlerhaften Konzessionsvergabeverfahren können erheblich sein. Stellt ein Gericht die Gesamtnichtigkeit eines Konzessionsvertrags fest, bedeutet das nicht nur eine vollständige Rückabwicklung der langjährigen Verträge, sondern auch dass das gesamte Konzessionsvergabeverfahrens wiederholt werden muss. Neben dem damit einhergehen finanziellen und personellen Aufwand hat das eine erhebliche Verunsicherung bei den Gemeinden, aber auch bei Unternehmen zur Folge. Dies kann beispielsweise die im Rahmen der Energiewende dringend notwendige Modernisierung der Netze behindern, die für die Aufnahme der erneuerbaren Energien notwendig ist, weil die Unternehmen keine Planungssicherheit für Investitionen haben“, erklärte der Vorsitzende. Gemeinden, die eine Kommunalisierung des Netzes als sinnvolle Alternative ansehen, schrecken letztlich davor zurück, weil die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht kalkulierbar sind. Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass sich der alte Vertragspartner nach derzeitiger Rechtslage selbst auf Verfahrensfehler berufen kann, die mehrere Jahre zurückliegen.

„Wir brauchen klare Kriterien für die Neuvergabe der Konzessionen. Es muss klargestellt werden, dass die Gemeinden weiterhin auch kommunale Ziele bei ihrer Auswahlentscheidung mitberücksichtigen dürfen, um gemeindliche Entscheidungsspielräume zu stärken. Zudem sollte - wie im allgemeinen Vergabeverfahren - eine gesetzliche Frist eingeführt werden, nach der Verfahrensfehler nicht mehr gerügt werden können“, forderte Gmehling.

Zum Hintergrund:
In vielen Gemeinden steht derzeit die Neuvergabe dieser Konzessionen an. Die Gemeinden bestimmen im Rahmen dieser Konzessions-vergaben in der Regel alle 20 Jahre, wer die örtlichen Straßen, Wege und Plätze für den Betrieb eines Strom- bzw. Gasnetzes nutzen darf. Derzeit ist der Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben in vielen Punkten ungeklärt. Dies betrifft etwa die im Zusammenhang mit der Stärkung gemeindlicher Entscheidungsspielräume thematisierte Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang, die Gemeinden neben netzbezogenen Kriterien noch eigene Interessen bei der Konzessionsvergabe berücksichtigen dürfen und wie diese gewichtet werden müssen. Daneben muss klargestellt werden, welche Informationen die Gemeinden vom bisherigen Netzbetreiber über das Netz herausverlangen können. Diese Informationen werden benötigt, damit die Interessenten im Zuge des Konzessionsverfahrens die wirtschaftlichen Bedingungen der Netzübernahmen bewerten können. Daneben ist auch unklar, wie der Netzkaufpreis zu ermitteln ist. Diesbezüglich ist eine Klarstellung erforderlich, dass sich der Preis anhand des Ertragswertes des Netzes bestimmt. Schließlich muss sichergestellt werden, dass den Gemeinden die ihnen für die Nutzung ihrer Wege zustehende Konzessionsabgabe auch in Fällen weiter gezahlt wird, in denen aufgrund von langwierigen Rechtstreitigkeiten ein vertragsloser Zustand entsteht.