Wenn der Winter an die Tür klopft

So kommt Paderborn sicher durch Eis und Schnee

© Stadt PaderbornWinterdienst

Rechtzeitig nach einem milden Herbst hat der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) alle Vorkehrungen für den bevorstehenden Winterdienst getroffen. Bei Schnee und Glätte rücken bereits um 4 Uhr die ersten Teams mit Räum- und Streugeräten aus, um für die morgendlichen Verkehrsteilnehmer für Sicherheit auf den Straßen zu sorgen.

„Bei Wintereinbruch befreien wir pro Einsatz rund 900 Kilometer an Fahrbahn, manchmal mehrfach pro Tag, von Schnee und Eis. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, so ASP-Chef Reinhard Nolte. Um Engpässen bei der Nachlieferung von Streumitteln vorzubeugen, hält der ASP 1.200 Tonnen Salz, 60.000 Liter Sole und 100 Tonnen Split bereit.

Auch die Mannschaft steht: Insgesamt 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen städtischen Ämter und Eigenbetriebe sind in Winterdienst-Bereitschaft. „Bei starkem Schneefall oder wiederkehrender Glätte arbeiten unsere Mitarbeiter unermüdlich und leisten in erheblichem Maße Überstunden“, so Dr. Regener, beim ASP Koordinator für den Winterdienst. „Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir uns bei extremem Schneefall auf verkehrswichtige und gefährliche Straßen/Straßenabschnitte mit der höchsten Priorität wie Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche konzentrieren müssen.“

„Winterdienst ist eine hochspezialisierte Gemeinschaftsleistung, bei der auch der Umweltschutz groß geschrieben wird. Hilfe erhalten wir zum Beispiel durch Straßenwetterinformationen von zuverlässigen Wetterdiensten und der modernen Fahrzeugtechnik, die uns bei der Wahl des rich-tigen Zeitpunkts für die Winterdiensteinsätze, Streumittelmenge etc. unterstützen“ macht Reinhard Nolte deutlich. „Aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Teil zur Verkehrssicherheit im Winter beitragen“. An die Grundstückseigentümer werden im Winter zusätzliche Anforderungen gestellt. Sie sind für die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege oder gemeinsame Geh- und Radwege verantwortlich. Diese müssen in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (möglichst mindestens 1,50 m) von Schnee geräumt oder gestreut werden. Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Wegen eine generelle Winterdienstpflicht. Nach 20 Uhr muss also grundsätzlich nicht mehr geräumt und gestreut werden, aber spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden, denn dann kann es passieren, dass er von Räumfahrzeugen in die Einfahrt zurück geschoben wird. Damit das Tauwasser abfließen kann, sollten die Gullis von Schnee freigehalten werden. Als Streumaterial sind den Anliegern nur abstumpfende Mittel erlaubt, Salz darf nur bei besonderen Glätteverhältnisse wie Eisregen eingesetzt werden.

Von jedem Verkehrsteilnehmer muss naturgemäß bei Wintereinbruch ebenfalls eine erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht erwartet werden, damit die Unfallgefahr verringert wird. Das fängt bei der Ausstattung der Fahrzeuge mit Winterreifen an und hört beim Fußgänger mit geeignetem Schuhwerk und vorsichtigem Verhalten auf. Jeder sollte deshalb gerade am Winteranfang mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen, da sich alle Verkehrsteilnehmer erst wieder auf die Win-terbedingungen einstellen müssen

Wer sich noch genauer über seine Pflichten informieren möchte, für den hält das ASP Service-Center das Informationsblatt „Eis und Zeit“ bereit, das man auch unter www.asp-paderborn.de im Internet herunterladen kann. Das telefonische Service-Center ist unter 0 52 51 / 88-1710 von Montag bis Freitag 7.00 - 18.00 Uhr zu erreichen, persönlich stehen die Mitarbeiterinnen des Service-Centers An der Talle Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag bis 15 Uhr zur Verfügung.