Stadt Paderborn wird Beiträge nachzahlen
Information der Stadt Paderborn
Am 20. März 2014 informierte die Stadt Paderborn den Rat und die Öffentlichkeit darüber, dass die Staatsanwaltschaft Paderborn und das Hauptzollamt Bielefeld, Dienstsitz Paderborn, in Zusammenarbeit mit dem Sozialversicherungsträger Prüfungen bei der Stadt Paderborn aufgenommen haben. Die Stadt hatte den ermittelnden Behörden volle Transparenz bei der Aufklärung des Sachverhalts zugesichert. Im Rahmen der Prüfungen ging es insbesondere um die Abläufe bei städtischen Veranstaltungen, speziell um die Frage, ob Personen Leistungen selbstständig oder im Rahmen abhängiger Beschäftigung erbracht haben.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung wurde festgestellt, dass bei der Stadt Paderborn in der Zeit von 1997-2014 sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungs-, Melde- und Beitragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt worden sind. Die sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen sind nunmehr abgeschlossen. Die Stadt Paderborn hat für den Zeitraum von 1997-2014 insgesamt 775.430,08 € Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen.
Die Nichtbeachtung dieser sozialversicherungsrechtlichen Aufzeichnungs-, Melde- und Beitragspflichten stellt ein ordnungswidriges Verhalten der Stadt Paderborn dar, welches mit einer Verbandsgeldbuße geahndet werden kann.
Soweit durch die Staatsanwaltschaft Paderborn zeitgleich Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, sind diese noch nicht abgeschlossen.
Wie bereits in der ersten Veröffentlichung dargestellt, beschäftigt die Stadt Paderborn im Jahr 2014 etwa 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Personaletat liegt bei etwa 80 Millionen Euro.