Sicher radeln

Auf der Benhauser Straße

© Stadt PaderbornRadweg

Die Benutzungspflicht des Zweirichtungsradweges an der Benhauser Straße ist seit kurzem aufgehoben. Auch die noch bestehende Benutzungspflicht des Radweges ab dem Engernweg bis zur Kreuzung der Benhauser Straße mit dem Herbert–Schwiete–Ring wird nun nach dem Umbau der Kreuzung aufgehoben. Wie immer bei der Aufhebung einer Benutzungspflicht hat der Radfahrende auch hier weiterhin die Wahl, ob er den Radweg benutzen oder auf der Straße radeln möchte. Der Radweg an der Benhauser Straße darf dabei weiter in beide Richtungen befahren werden. Für die Radfahrenden, die auf der Straße radeln und auf dieser auch die Kreuzung überqueren, wurde eine Markierung auf der Fahrbahn als Orientierungshilfe aufgebracht. Diese verdeutlicht die reguläre Fahrlinie für Radfahrer, die entweder auf den Radweg parallel zum Herbert–Schwiete–Ring fahren möchten oder weiter geradeaus in Richtung Benhausen auf den benutzungspflichtigen Radweg wollen.