Schwerbehindertenvertretung

Kontinuität und Engagement

Am 23.10 2014 fand in der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben die Wahl der Schwerbehindertenvertretung statt. Gregor Fehmer (STEB), der bereits im Juli des letzten Jahres den langjährigen Schwerbehindertenobmann Karl-Heinz Borchmeier abgelöst hatte, wurde für 4 Jahre als Vertrauensperson der Interessenvertretung gewählt. Damit ist für die nächste Amtsperiode eine Kontinuität in der Aufgabenerfüllung gewährleistet.

Um die Funktionsfähigkeit der Schwerbehindertenvertretung für die nächsten 4 Jahre sicherzustellen, sind vier Kollegen als Vertreter des Schwerbehindertenobmanns zur Wahl angetreten und gewählt worden. Christian Knievel (Amt für Umweltschutz und Grünflächen), der sich bereits als Kontaktperson für suchtgefährdete oder suchterkrankte Kolleginnen und Kollegen engagiert, wurde zum 1. Stellvertreter gewählt. Andreas Stenzel vom Einwohner- und Standesamt als 2. Stellvertreter hat im Rahmen seiner Arbeit im Personalrat bereits Erfahrung in der Arbeit einer Mitarbeitervertretung sammeln können. Francois Cordie vom Straßen- und Brückenbauamt, der im letzten Jahr die Aufgaben des stellvertretenden Schwerbehindertenobmanns wahrgenommen hat, wurde als 3. Stellvertreter in seinem Amt bestätigt. Björn Wippermann (Sozialamt), der ebenfalls schon im Personalrat mitgearbeitet hat, ergänzt das Team der Schwerbehindertenvertretung als 4. Stellvertreter.

Gregor Fehmer: „Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Wählerinnen und Wählern für das in uns gesetzte Vertrauen und werden uns auch in Zukunft engagiert für die Belange der schwer behinderten und der ihnen gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Aber auch alle anderen Mitarbeiter, die Fragen zu Behinderung oder Krankheit in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis haben, können sich natürlich an uns wenden.“

Dazu im kurzen Überblick die wesentlichen Aufgaben und Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung:
• Sie ist eine eigene Interessenvertretung für die schwerbehinderten und die ihnen gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen und ist nicht dem Personalrat unterstellt. Beide arbeiten natürlich, wenn es um die Vertretung Schwerbehinderter geht, eng zusammen. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Personalrates teilzunehmen, hat dort Rederecht, kann Anträge stellen und unter bestimmten Voraussetzungen Beschlüsse beanstanden.
• Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die für schwer behinderte Kolleginnen und Kollegen geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
• Besonders in den letzten Jahren sieht sie bei der Stadtverwaltung Paderborn den Kernbereich ihrer Aufgaben darin, bei Konflikten in Kooperation mit der Verwaltung, dem Personalrat und ggf. mit der Gleichstellungsbeauftragten gemeinschaftliche Lösungen herbeizuführen und die Prävention im Arbeitsalltag so auszubauen, dass Schwierigkeiten bei der Beschäftigung von schwer behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erst gar nicht entstehen oder möglichst frühzeitig behoben werden.
• Die Verwaltung ist verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen Einzelnen oder die schwer behinderten Beschäftigten als Gruppe betreffen, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Diese Anhörungspflicht des Arbeitgebers beinhaltet zugleich ein Mitwirkungsrecht der Schwerbehindertenvertretung.
Durch die beschriebenen Mitwirkungs-, Anhörungs- und Teilnahmerechte der Schwerbehindertenvertretung möchte sie deutlich machen, dass sie eine Reihe von Möglichkeiten hat, Entscheidungen der Verwaltung zu beeinflussen und sich so über die allgemeinen Beratungen und unterstützenden Hilfen hinaus für die Belange der schwer behinderten oder gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen einzusetzen.

Hierzu noch einmal Gregor Fehmer: „Die Aufgabenbereiche für die Schwerbehindertenvertretung und damit auch die Anforderungen an die Vertrauensperson und deren Stellvertreter sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Die Anzahl der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen ist innerhalb der letzten drei Jahre um 20 Prozent gestiegen. Auch das Thema der Inklusion darf bei der Stadtverwaltung als einer der größten Arbeitgeber der Stadt kein Tabuthema sein. Es wird also in den nächsten Jahren für die Schwerbehindertenvertretung viele Herausforderungen geben. Dabei sind die berechtigten Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen Ansporn, sich weiterhin mit viel Idealismus und Engagement allen Aufgaben und Fragen zu stellen, die auch von nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen, zum Thema „Behinderungen“ an sie herangetragen werden.“