Dreimal illegal eingereist - Asylanträge alle rechtskräftig abgeleht

Stellungnahme der Stadt Paderborn zur serbischen Familie Selimi

Bei der Familie handelt es sich um eine siebenköpfige serbische Familie, die zuletzt erst im Juli 2012 zum dritten Mal illegal in die Bundesrepublik eingereist ist.

Die Asylanträge der Familie sind alle rechtskräftig abgelehnt worden.

Auch ein Verfahren vor der Härtefallkommission des Landes NRW ergab für die Familie keine Empfehlung für eine Aufenthaltsgewährung in Härtefällen (in der Familie lebt eine 21jährige junge Erwachsene, die behindert ist).

Der auch befasste Petitionsausschuss hat sich in seiner Mitteilung vom 18.06.2014 dafür ausgesprochen, im Vorgriff auf eine zu erwartende Normänderung des § 25a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet die Familie zu dulden bis die Familie einen vierjährigen ununterbrochenen Aufenthalt erfüllt hat. Er ist dabei irrtümlich davon ausgegangen, dass dies im September 2014 der Fall ist und hat dabei die Ausreise der Familie im März 2012 außer Acht gelassen.

Dem Petitionsausschuss wurde dies mit Schreiben vom 30.07.2014 mitgeteilt.

Die vom Petitionsausschuss in Betracht gezogene Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet kann nicht erteilt werden, weil das Gesetzgebungsverfahren bis heute nicht abgeschlossen ist. Aus heutiger Sicht ist damit frühestens auch erst im Sommer dieses Jahres zu rechnen.

Auch der darin geforderte vierjährige ununterbrochene Aufenthalt läuft nicht im September 2014, sondern erst im Juli 2016 ab.

Die Familie ist weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig.

Bei allem Verständnis aufgrund der bescheidenen Lebensperspektiven in Serbien einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik zu erhalten, eröffnet sich für die Stadt Paderborn keine gesetzliche Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.