Staatsanwaltschaft Paderborn hat Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Bürgerm …

Staatsanwaltschaft Paderborn hat Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Bürgermeister eingestellt

Bürgermeister Dreier: Maßnahme ergriffen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten

Die folgende Presseerklärung hat die Staatsanwaltschaft Paderborn am 22. Januar herausgegeben. Die Stadt Paderborn hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Hauptzollamtes aktiv unterstützt. Dabei ging es insbesondere um die Abläufe bei städtischen Veranstaltungen, speziell um die Frage, ob Personen Leistungen selbstständig oder im Rahmen abhängiger Beschäftigung erbracht haben. Bürgermeister Michael Dreier: „Wir haben eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Rechtssicherheit bei der Erledigung dieser Aufgaben zu gewährleisten.“

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Paderborn:

Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat das gegen den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Paderborn, Heinz Paus, im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Aushilfen bei städtischen Veranstaltungen geführte Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Seit März 2014 führte die Staatsanwaltschaft Paderborn zusammen mit dem Hauptzollamt Bielefeld - Dienstsitz Paderborn - ein Verfahren gegen Verantwortliche der Stadt Paderborn.

Untersucht wurde die Verkürzung von Sozialabgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Aushilfen bei städtischen Veranstaltungen in den Jahren 1996 bis 2013.

Nach Abschluss dieser Ermittlungen hat die Stadt Paderborn inzwischen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 775.430,08 EUR nachgezahlt.

Das Verfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister Paus war eingeleitet worden, da er juristisch Verantwortlicher der Stadt Paderborn war. Die durchgeführten Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Zoll haben keine Hinweise dafür ergeben, dass Herr Paus persönlich in die städtische Beschäftigungspraxis von Aushilfen involviert war oder Kenntnis davon hatte.
Dasselbe gilt für den I. Beigeordneten Venherm, gegen den seinerzeit ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Auch er war mit der Beschäftigung von Aushilfen nicht persönlich befasst, so dass das Verfahren gegen ihn ebenfalls mangels Tatverdachts eingestellt worden ist.

Wegen Verjährung sind die Ermittlungen gegen einen pensionierten Amtsleiter der Stadt Paderborn eingestellt worden, der 1996 federführend die Entscheidung getroffen hatte, Aushilfskräfte zum Schein als Selbständige zu führen. Grund für dessen Entscheidung war eine Gesetzesänderung zum 01.10.1996, wonach studentische Aushilfen nicht mehr sozialversicherungsfrei beschäftigt werden konnten.

Die Ermittlungen gegen vier weitere aktuelle und ehemalige Bedienstete der Stadt Paderborn sowie gegen den Inhaber einer Agentur, die zwischenzeitlich die Aushilfskräfte vermittelt hatte, sind mit Zustimmung des Amtsgerichts Paderborn wegen geringer Schuld ohne Auflagen beziehungsweise gegen Geldauflagen zwischen 5.000 und 15.000 EUR eingestellt worden.
Ausschlaggebend hierfür war, dass einzelne Beschuldigte zum Teil seit Jahren nicht mehr im Dienst sind, sodass keine Wiederholungsgefahr droht, beziehungsweise in verantwortlicher Position allenfalls am Rande mit der Beschäftigung von Aushilfen befasst waren oder lediglich eine vorgefundene und geübte Beschäftigungspraxis unkritisch übernommen haben.

Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten hat die Staatsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Paderborn beantragt, gegen die Stadt Paderborn eine Geldbuße in Höhe von 200.000 EUR festzusetzen. Bei der Bemessung der Höhe dieses Antrags ist zugunsten der Stadt berücksichtigt worden, dass der ermittelte Schaden unverzüglich reguliert worden ist, sich die Stadt im Rahmen der Ermittlungen kooperativ verhalten und ein Konzept vorgelegt hat, das zukünftig die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften sicherstellt.