Sicher Radeln auf der Haustenbecker Straße
Neuer Schutzstreifen für Radfahrer auf Fahrbahn markiert
Auf der Haustenbecker Straße kann ab sofort im Sichtfeld der Autofahrer noch sicherer geradelt werden. Das Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn hat zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Schutzstreifen in Fahrtrichtung Schloß Neuhaus, einen weiteren stadteinwärts markiert. Die Benutzungspflicht auf dem parallel verlaufenden Radweg wurde aufgehoben, er darf aber weiterhin genutzt werden.
Als Schutzstreifen bezeichnet man die Markierung einer Fahrbahn für Radfahrer am Rand der Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr mit einer gestrichelten Linie. Autofahrer dürfen diese nur bei Bedarf überfahren, unter der Voraussetzung, dass der Radfahrer dabei nicht gefährdet wird. Generell müssen Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers ausreichend Sicherheitsabstand halten, in der Regel sind das mindestens 1,50 Meter. Das Parken auf einem Schutzstreifen ist grundsätzlich verboten.
Auf Paderborner Straßen findet man mittlerweile immer mehr Schutzstreifen. „Radverkehr ist Fahrbahnverkehr, das sagt auch die neue StVO, die im April 2013 in Kraft getreten ist, ganz eindeutig“, so die für Radverkehr in Paderborn zuständige Mitarbeiterin des Straßen- und Brückenbauamtes, Denise Lange. Hintergrund ist, dass mehrere Studien gezeigt haben, dass das Radfahren auf der Fahrbahn mit dem Kraftfahrzeugverkehr sicherer ist, als auf einem abseits der Straße geführten Radweg. Oft verdecken Bäume oder Sträucher die Sicht auf die Radfahrer und diese können besonders an Einmündungen und in Kreuzungsbereichen leicht von Autofahrern übersehen werden. Daher überprüft auch die Stadt Paderborn seit einiger Zeit die Benutzungspflicht der Radwege im Stadtgebiet und bietet den Radfahrern mit Hilfe der Schutzstreifen einen festen Platz auf der Fahrbahn an.
Weitere Informationen zum Radfahren auf Schutzstreifen gibt es unter www.radfahrsicherheit-paderborn.de