Bäckereien Ostermontag geschlossen

Kein Außerhausverkauf an Kunden

Wer für das Osterwochenende einkauft, sollte daran denken, dass die Bäckereien am Ostermontag geschlossen bleiben. Denn an diesem Tag dürfen Brötchen, Brot und sonstige Backwaren nicht im Außerhausverkauf an Kunden abgegeben werden. Auf dieses gesetzliche Ladenöffnungsverbot weist das Ordnungsamt der Stadt Paderborn hin. Ein Café-Betrieb darf zwar auch am Ostermontag stattfinden, allerdings dürfen dann keinerlei Back- oder Konditorwaren zum Mitnehmen angeboten werden.