Hochdruck beim Winterdienst
Der ASP informiert
Jetzt hat uns der Winter doch noch erwischt: Seit gestern rücken die 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen städtischen Ämter und Eigenbetriebe aus, um Schnee und Glätte zu beseitigen. Bereits seit 4 Uhr morgens sind dazu die ersten Teams unterwegs, damit der morgendliche Berufsverkehr möglichst sicher fahren kann.
Für den Winterdienst hält der ASP, der diese Aufgabe in der Stadt koordiniert, 1.500 Tonnen Salz, 60.000 Liter Sole und 100 Tonnen Split bereit.
„Bei Wintereinbruch befreien wir pro Einsatz rund 900 Kilometer an Fahrbahn, manchmal mehr-fach pro Tag, von Schnee und Eis. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, so ASP-Chef Reinhard Nolte.
„Bei starkem Schneefall oder wiederkehrender Glätte arbeiten unsere Mitarbeiter unermüdlich und leisten in erheblichem Maße Überstunden“, ergänzt Dr. Regener, beim ASP Koordinator für den Winterdienst. „Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir uns bei extremem Schneefall auf verkehrswichtige und gefährliche Straßen/Straßenabschnitte mit der höchsten Priorität wie Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche kon-zentrieren müssen.“
„Winterdienst ist eine hochspezialisierte Gemeinschaftsleistung, bei der auch der Umweltschutz groß geschrieben wird. Hilfe erhalten wir zum Beispiel durch Straßenwetterinformationen von zuverlässigen Wetterdiensten und der modernen Fahrzeugtechnik, die uns bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts für die Winterdiensteinsätze, Streumittelmenge etc. unterstützen“ macht Reinhard Nolte deutlich. „Aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Teil zur Ver-kehrssicherheit im Winter beitragen“.
An die Grundstückseigentümer werden im Winter zusätzliche Anforderungen gestellt. Sie sind für die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege oder gemeinsame Geh- und Radwege verantwortlich. Diese müssen in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (möglichst mindestens 1,50 m) von Schnee geräumt oder gestreut werden. Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Wegen eine generelle Winterdienstpflicht. Nach 20 Uhr muss also grundsätzlich nicht mehr geräumt und gestreut werden, aber spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden, um die Schneemasse dort nicht noch zu erhöhen. Den Räumfahrzeugen bleibt dann manchmal nichts anderes übrig, als den Schnee zurück zurück zu schieben, was für die Bewohner besonders ärgerlich ist. Damit das Tauwasser abfließen kann, sollten die Gullis von Schnee freigehalten werden. Als Streumaterial sind den Anliegern abstumpfende Mittel erlaubt, Salz darf nur bei besonderen Glätteverhältnisse wie Eisregen eingesetzt werden.
Wer sich noch genauer über seine Pflichten informieren möchte, für den hält das ASP Service-Center das Informationsblatt „Eis und Zeit“ bereit, das man auch im Internet (www.asp-paderborn.de) herunterladen kann.
Das telefonische Service-Center ist unter 0 52 51 / 88-1710 von Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr zu erreichen, persönlich stehen die Mitarbeiterinnen des Service-Centers An der Talle Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag bis 15 Uhr zur Verfügung.