Verschiebung der Abfallentsorgung infolge der Osterfeiertage

Feiertagsregelung bei der Abfallentsorgung

© Stadt PaderbornAbfallentsorgungsverschiebung

Wie der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) mitteilt, wird die Abfallentsorgung in der Stadt Paderborn aufgrund der Osterfeiertage wie folgt durchgeführt:

Die Abfallentsorgung von Karfreitag wird auf den direkt folgenden Samstag, 31. März, verlegt. An diesem Tag werden auch die Restabfallbehälter mit rotem Deckel geleert. Die Verschiebung gilt auch für die Abfuhr der Wertstofftonnen im östlichen Schloß Neuhaus und Mastbruch (Bezirk 9).

Die Abfallentsorgung vom Ostermontag, 2. April, wird nachgeholt am Samstag, 7. April. An diesem Tag werden die Biotonnen und außerdem die Saisonbiotonnen mit dem braunen Deckel zum ersten Mal in diesem Jahr geleert; weiterhin die Altpapiertonnen im Bezirk 1 (Südstadt).

Der ASP bittet, dass alle betreffenden Abfallbehälter um 7 Uhr zur Entsorgung am Straßenrand bereitgestellt werden. Die Feiertagsregelungen sind auch im aktuellen Abfallkalender des ASP, im Internet unter www.asp-paderborn.de sowie über die APP www.mymüll.de straßengenau abrufbar. Die Recyclinghöfe des ASP "An der Talle" und "Driburger Straße" sind am Karsamstag, 31. März, wie gewohnt von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Weitere Fragen beantwortet das Service-Center des ASP auch telefonisch unter Tel.: 05251 / 88-1710.