Keine zusätzliche Aufnahme von in Seenot geratenen Geflüchteten

Paderborner Rat lehnte Antrag mehrheitlich ab

© Stadt PaderbornMichael Dreier, Verena Neuhaus, Paderborn

Mit den Stimmen von CDU, LKR, FBI und Für Paderborn gegen die Stimmen von SPD, Linksfraktion/Offene Liste, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lehnte der Paderborner Rat in seiner Sitzung am 6. September einen Antrag der Linksfraktion zur zusätzlichen Aufnahme von in Seenot geratenen Flüchtlingen ab. Der Rat solle sich der Initiative der Bürgermeister der Rheinstädte Köln, Düsseldorf und Bonn sowie Bielefelds Oberbürgermeister Pit Clausen anschließen, forderte die Linksfraktion. Bürgermeister Michael Dreier gab dazu in der Diskussion folgende Erklärung ab:

„1. Die Stadt Paderborn ist immer und besonders in den letzten Jahren seit 2015 ihren Aufnahmeverpflichtungen von geflüchteten Menschen mit Asylbegehren nachgekommen und wird auch in Zukunft Ihren Pflichten bei der Aufnahme von Asylbewerbern selbstverständlich nachkommen. Derzeit leben in Paderborn 3.630 Geflüchtete. Auch aktuell ist die Stadt aufnahmebereit und hält dafür nach derzeitigen Planungen mittelfristig, nach dem Abbau vorhandener Kapazitäten, ab 2019 noch ca. 250 Plätze in den Übergangswohnheimen in Reserve.

2. Mit der Koordinierungsstelle für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Stadt ein enges Netzwerk an Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen aufgebaut, das auch heute und weiterhin in der Begleitung der Geflüchteten und bei deren gesellschaftlicher Integration umfassend tätig ist. Denn die humanitären Zielsetzungen gelten aus unserer Sicht nicht in der Aufnahme im Übergangswohnheim als erfüllt, sondern finden bei den Menschen, die auf Dauer in der Stadt leben, ihre Fortsetzung. Vor allem bei deren Integration in die Stadtgesellschaft.

3. Die Aufnahme von Geflüchteten geschieht nach gesetzlichen Regelungen, zuständig bei der Aufnahme aus humanitären Gründen ist gemäß § 22 / 23 Aufenthaltsgesetz der Bund bzw. das jeweilige Bundesland. Alle Asylbewerber werden entsprechend dem s. g. Königssteiner-Schlüssel den Bundesländern (NRW ca. 22%) und von dort in unserem Fall durch die Bezirksregierung Arnsberg den Kommunen (Paderborn 0,82%) weiter zugewiesen. Dies geschieht aktuell unabhängig von etwaigen positiven oder negativen Erklärungen der jeweiligen Kommune, da es sich hier um eine gesetzliche kommunale Pflichtaufgabe handelt.

4. Eine kommunale Entscheidungskompetenz ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Fazit:
Die Entscheidung über die Aufnahme von Flüchtlingen wird auf Europa-, Bundes- und Landesebene getroffen. Die sich daran anschließenden Aufgaben bezüglich der Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen hat die Stadt Paderborn engagiert und mit Überzeugung sowie mit großer Unterstützung durch das Ehrenamt umgesetzt und wird dies auch weiterhin tun.

Wir kümmern uns also um die Aufgaben, für die wir zuständig sind und das machen wir gut!

Für den beantragten Beschluss sehe ich derzeit auf dieser Grundlage keine Zuständigkeit der Stadt Paderborn.

Aus diesem Grund empfehle ich dem Rat, den Beschlussvorschlag der Linksfraktion heute abzulehnen.“