Ostermontag: Bäckereien und Blumengeschäfte geschlossen
Ordnungsamt weist auf gesetzliches Ladenöffnungsverbot hin
Auch in diesem Jahr sollte beim Einkauf für das Osterwochenende daran gedacht werden, dass die Bäckereien am Ostermontag geschlossen bleiben. Denn an diesem Tag dürfen Brötchen, Brot und sonstige Backwaren nicht im Außerhausverkauf an Kunden abgegeben werden.
Auf dieses gesetzliche Ladenöffnungsverbot weist das Ordnungsamt der Stadt Paderborn hin. Ein Café-Betrieb darf zwar auch am Ostermontag stattfinden, allerdings dürfen dann keinerlei Back- oder Konditorwaren zum Mitnehmen angeboten werden.
Gleiches gilt auch für den Verkauf von Blumen in Blumengeschäften bzw. Gärtnereien.