Stadt setzt neue Tempo-30-Zonen um

An 20 Straßen in Paderborn angeordnet

© Stadt PaderbornTempo-30-Zone, Jens Reinhardt

Die Stadt Paderborn setzt zu Anfang nächster Woche ein Gesamtpaket bestehend aus 20 Straßen beziehungsweise Straßenabschnitten, die eine Tempo-30-Regelung im Nahbereich sozialer Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Altenheimen erhalten, um.

Hintergrund ist eine StVO-Novellierung, die solche Regelungen unter erleichterten Voraussetzungen auch an Hauptverkehrsstraßen ermöglicht. Die Verwaltungsvorschriften dazu legen fest, dass Tempo 30 als Regelfall anzuordnen ist, wenn solche Einrichtungen einen direkten Zugang zur Straße haben oder starker Ziel- und Quellverkehr, Bring- und Abholverkehre, Ein- und Aussteigen, Straßenquerungen, etc., herrscht. Das gilt selbst für Straßen mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung.

Ausnahmen sind danach nur vorgesehen, wenn der ÖPNV beeinträchtigt wird oder Verkehrsverlagerungen auf Wohnstraßen zu erwarten sind, letzteres ist in der Praxis allerdings nicht zu erwarten.

Zu den betroffenen Straßen gehören beispielsweise einige Straßen, die an Schulen angrenzen, wie die Sander Straße in Elsen, der Weißdornweg sowie die Residenzstraße. Darüber hinaus werden auch Zonen an einigen Straßen an Kitas eingerichtet, beispielweise die Hermann-Löns-Straße und die Mastbruchstraße. Überwiegend sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen zeitlich begrenzt, angelehnt an die Betriebszeiten der Einrichtungen. Auch an der Neuhäuser Straße ist bereits ein kurzer Tempo-30-Abschnitt im Bereich eines dortigen Pflege-und Betreuungszentrums eingerichtet.

Die Stadt wird nach Umsetzung des Gesamtpaketes auch die Geschwindigkeitsüberwachung aufnehmen.