So geht es mit dem Stadthaus-Neubau weiter
Rat soll am 30. Januar entscheiden
Die Paderborner Stadtverwaltung hat am Donnerstag, 19. Dezember, ihren Vorschlag für das weitere Vorgehen beim Neubau des Stadthauses präsentiert. 26 Handlungsempfehlungen enthält die Beschlussvorlage, über die der Rat der Stadt Paderborn am 30. Januar 2020 entscheiden soll. Sie basieren auf den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung, bei der die Bürgerinnen und Bürger rund zwei Wochen lang ihre Ideen und Anregungen in den Planungsprozess einbringen konnten.
„Der Stadthaus-Dialog hat ganz wesentlich zur Information und Versachlichung beigetragen. Die Ideen und Hinweise, die die Bürgerinnen und Bürger zum Projekt gegeben haben, sind sehr fundiert, sodass wir viele in die Handlungsempfehlungen für die weitere Planung aufnehmen können“, sagte Bürgermeister Michael Dreier im Rahmen der Pressekonferenz.
120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einschließlich der Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung und Politik waren am 26. Oktober zur Dialog-Veranstaltung ins Rathaus gekommen. Dies sei vergleichbar zu anderen Beteiligungsveranstaltungen bei stadtweiten Themen, erklärte Simone Neddermann vom Büro PLANKOM, das die Bürgerbeteiligung durchgeführt hat. Auf der eigens für den Stadthaus-Dialog eingerichteten Online-Plattform waren vom 26. Oktober bis zum 10. November 1.020 Besuche und 218 Hinweise zu fünf verschiedenen Themen zu verzeichnen. Weitere 10 Eingaben erfolgten per Brief oder E-Mail im Vorfeld sowie während der Bürgerbeteiligung.
Im Anschluss an das Verfahren wurden die rund 280 Einzelaspekte, die während der Bürgerbeteiligung eingebracht wurden, von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit Simone Neddermann zu 21 Handlungsfeldern zusammengefasst. Auf dieser Basis wurden durch die Projektgruppe der Stadtverwaltung und die beteiligten Architekturbüros Handlungsempfehlungen formuliert, wie die Anregungen für die Weiterentwicklung des Projektes genutzt werden können.
Der daraus entwickelte Vorschlag der Stadtverwaltung sieht unter anderem vor, dass das Gebäude in seiner Front um zwei Fensterachsen zurückspringt. Die Anpassung der Gebäudefront erfolgt vor dem Hintergrund der neuen Voraussetzungen am Marienplatz: Wie auch der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, soll dieser in seiner heutigen Form erhalten bleiben und somit nicht Gegenstand des weiteren Verfahrens sein. „Für das Gesamtprojekt war die Entwicklung am Marienplatz ganz bestimmt eine einschneidende. Mit dem Erhalt von Busspur und Bäumen, damit auch der Stützmauer, haben sich im Vergleich zum Wettbewerb wichtige Rahmenbedingungen geändert“, so Dreier.
Die grundsätzliche Lage des Haupteingangs am Marienplatz soll in dem anstehenden Planungsprozess erhalten und weiterentwickelt werden. Wie alle Außeneingänge soll er einen barrierefreien Zugang ins Stadthaus gewährleisten. Auch eine Weiterentwicklung des Konzepts für einen attraktiven Bürgerservice mit flexiblen Nutzungsmöglichkeiten, das bei den Bürgerinnen und Bürgern positiv aufgenommen wurde, sieht die Beschlussvorlage vor.
Weitere Aspekte betreffen unter anderem die Gestaltung des Außenbereichs. Hier sei laut Beschlussvorlage der Grünanteil zu erhöhen, womit der Wunsch nach Förderung der Biodiversität aufgenommen wird. Im Bereich der Nachhaltigkeit sollen Aspekte wie Baumerhaltung, Aufenthaltsqualität, stadtklimatische Gesichtspunkte und die Wiederherstellung der Sichtachsen in Einklang gebracht werden. Das Gebäude soll zudem CO2-neutral realisiert werden. Dazu tragen unter anderem die Auswahl der Baustoffe und der Bauweise sowie die Überprüfung der Fassade nach energetischen Kriterien bei.
In Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Stadthauses zählt die Optimierung der Lebenszykluskosten zu den Handlungsempfehlungen für den weiteren Planungsprozess. Über den Fortgang des Planungsprozesses und den damit verbundenen aktuellen Sachstand der Kostensituation einschließlich der Lebenszykluskosten soll die Öffentlichkeit informiert werden.
Die Vorplanung sowie die Entwurfsplanung sollen in Abstimmung mit der AG Stadtverwaltung, den entsprechenden Fachausschüssen und dem Rat erfolgen.