Temporärer Freizeitpark - noch kein Aufbau
Baugenehmigung steht noch aus
Der Aufbau für den temporären Freizeitpark auf dem Gelände am Merschweg in Schloß Neuhaus kann noch nicht beginnen. Die dafür erforderliche Baugenehmigung liegt noch nicht vor. Es sind noch Anpassungen am Brandschutzkonzept in Hinblick auf die Sonderbauvorschrift nötig. Untersuchungen zum Lärm, welche für eine Befreiung von den Bestimmung des Bebauungsplanes zwingend erforderlich waren, liegen aber zwischenzeitlich vor. Über die Einzelheiten haben Bürgermeister Michael Dreier und Stadtmarketingchef Jens Reinhardt den Paderborner Schaustellerverein informiert.
Die Schausteller haben keinen Anspruch auf Genehmigung des temporären Freizeitparks. Diese liegt im Ermessen der Stadt. Die Stadt Paderborn steht dem Wunsch der Schausteller positiv gegenüber, wird im Zusammenhang mit einer möglichen Genehmigung auch weiter die Infektionszahlen vor Ort und in den benachbarten Kreisen beobachten.