Trauerfeiern nur im engsten Familienkreis
Regelung zum Schutz vor Coronavirus auch bei Eheschließungen
Die Stadt Paderborn weist darauf hin, dass Trauerfeiern auf Friedhöfen ab sofort nur noch im engsten Familienkreis stattfinden. Dabei sind die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern einzuhalten. Mit der Regelung setzt die Stadt Paderborn die neue Rechtsverordnung der Landesregierung um, die umfassende Regeln zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus enthält.
Bei Trauungen im Paderborner Standesamt ist der Teilnehmerkreis ebenfalls zu beschränken. Zugelassen sind das Brautpaar, der Standesbeamte oder die Standesbeamtin sowie gegebenenfalls ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.