Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen

Pflicht, wenn Mindestabstand nicht ausreicht

© Stadt Paderborn

Das Paderborner Schulverwaltungsamt informiert über eine Leitlinie, die die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen für den Infektionsschutz an Schulen erarbeitet haben. Die ausführlichen und detaillierten Hinweise und Verhaltensempfehlungen sollen dafür sorgen, Infektionen zu verhindern. Sie wurden an alle Schulen und Schulträger in Nordrhein-Westfalen übersandt und sind eine Blaupause für einen sicheren Präsenzunterricht. Für die Förderschulen der Bereiche körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung wird derzeit noch eine weitere Leitlinie erarbeitet.

Darin heißt es, dass die wirksamste aller Schutzvorkehrungen die Einhaltung des empfohlenen Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 Metern und die Beachtung der Empfehlungen zur Hygiene sind. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss, wo immer möglich, eingehalten werden – nicht nur in den Unterrichtsräumen, sondern auch beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes, innerhalb des Gebäudes, in Fluren oder auf dem Pausenhof etc. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Schulen ist - bei Einhaltung der Mindestabstände - nach derzeitiger Rechtslage nicht verpflichtend. Es sollte jedoch grundsätzlich auch bei Einhaltung der Mindestabstände jeder Person in der Schule gestattet sein, eine MNB zu tragen, wenn dies gewünscht wird.

Lässt sich in bestimmten Situationen der Mindestabstand nicht sicher einhalten, so sind MNB zu tragen. Zu diesem Zweck haben alle Personen ihre persönliche Mund-Nasen-Bedeckung an der Schule mit sich zu führen. Weitere Infos unter www.paderborn.de.