Corona-Bestimmungen bei der Volkshochschule

Bestimmte Bildungsangebote finden nicht statt

© Stadt PaderbornVHS

Nach den Bestimmungen der neuen Coronaschutzverordnung NRW muss auch die Volkshochschule Paderborn ihre Bildungsangebote ab sofort in weiten Teilen einstellen. Die Möglichkeit, Bildungsangebote in Volkshochschulen aufrechtzuerhalten, bedeutet in Anbetracht der aktuellen Pandemie-Lage eine besonders große Verantwortung. Es gilt, gemeinsam einen notwendigen solidarischen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie in unserem Land zu leisten. Dies kann nur durch die Reduktion nicht dringlich notwendiger Kontakte erfolgen. „Erfreulicherweise muss die vhs Paderborn nicht vollständig geschlossen werden, sondern kann für einige im Hinblick auf die unmittelbare Daseinsvorsorge relevante Kernbereiche geöffnet bleiben“, so Petra Hensel-Stolz, Leiterin der vhs Paderborn. Mit dieser Entscheidung unterstreicht die Landesregierung die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtige Bedeutung von Volkshochschulen, so Hensel-Stolz weiter. Erlaubt sind berufsbezogene, der Integration dienende und auf Prüfungen vorbereitende Angebote, Prüfungen sowie Online-Angebote. Alle anderen Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt.

Das bedeutet für die VHS Paderborn und ihre Zweigstellen konkret:

Veranstaltungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache, Alphabetisierung, prüfungsvorbereitende Kurse und Prüfungen, Online-Kurse, Bildungsurlaube sowie berufsbezogene Kurse finden wie geplant statt.

Bildungsangebote in den Bereichen Gesellschaft, Kultur, Kreativität, Gesundheit, Ernährung, Fitness, Entspannung und Fremdsprachen sind bis zum 30. November untersagt.

Alle Teilnehmenden und Lehrkräfte werden seitens der VHS rechtzeitig darüber informiert, ob ihre Kurse abgesagt werden müssen. Deshalb bittet die Volkshochschule darum, von Einzelanfragen zurzeit abzusehen

Über aktuelle Beschlüsse und Entwicklungen informiert die VHS auf ihrer Homepage unter www.vhs-paderborn.de.