Seit Mittwoch neue Fassung der Corona-Schutzverordnung
Land NRW nimmt weitere Anpassungen vor
Am Mittwoch, 14. Oktober 2020, sind in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft getreten. Diese betreffen unter anderem die Regelungen für private Veranstaltungen.
Für private Feiern aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Taufe, Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum oder Abschlussfeier) im öffentlichen Raum gilt seit dem 14. Oktober eine Teilnehmergrenze von 50 Personen – unabhängig von der lokalen Inzidenz. Ist die Kommune des Veranstaltungsortes ein sogenannter Hotspot – das heißt, dass die 7-Tage-Inzidenz bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt – reduziert sich die Teilnehmerzahl auf 25 Personen. Bis zum 10. Oktober angemeldete Feiern dürfen im Oktober noch mit maximal 150 Personen stattfinden, wenn die lokale Inzidenz nicht größer als 35 ist.
Darüber hinaus hält das Land NRW an der Hotspot-Strategie fest: Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis bzw. in einer kreisfreien Stadt über dem Wert von 35, werden weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens umgesetzt. Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, umfassen diese ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen sowie eine Ausweitung der Maskenpflicht.
Ab einer Inzidenz von 50 wird die Größe von Personengruppen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum von zehn auf fünf Personen reduziert. In diesem Fall gilt außerdem ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen sowie eine Begrenzung der zulässigen Teilnehmerzahl auf 20 % der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes. Darüber hinaus sollen eine Reduzierung der Öffnungszeiten von gastronomischen Einrichtungen sowie zeitlich entsprechende Verkaufsverbote für alkoholische Getränke festgelegt werden.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ist bis zum 31. Oktober 2020 gültig.
Fragen und Hinweise zum Thema Corona können an gefahrenabwehrpaderbornde gerichtet werden.