3G-Regel auch im Rat und in den Ausschüssen

Paderborner Bürgermeister schreibt Ratsmitglieder an

© Stadt PaderbornRathaus Paderborn, Matthias Groppe, Paderborn

An den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Paderborn dürfen ab sofort nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Das teilt die Stadt Paderborn mit.

Über die Anwendung der sogenannten 3G-Regel informierte jetzt Bürgermeister Michael Dreier die Ratsmitglieder. Diese gilt, wenn nach Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen im Kreis Paderborn oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber liegt. Das ist zurzeit der Fall.

Als immunisiert gelten im Sinne der Coronaschutzverordnung vollständig geimpfte oder genesene Personen. Als getestet gilt jemand, der über ein nach der Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten, höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügt.

Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung werden entsprechend beim Zutritt des Sitzungsraumes kontrolliert. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Personen, die einen entsprechenden Nachweis nicht vorweisen können, kann zurzeit der Zutritt zur einer Sitzung nicht gestattet werden. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske außerhalb des Sitzplatzes bleibt bestehen.