Pflichten der Grundstückseigentümer bei Eis und Schnee
ASP weist noch einmal auf Winterpflichten hin
In den letzten schneefreien Wintern scheint der ein oder andere Grundstückseigentümer vergessen zu haben, dass nicht nur die Stadt Paderborn sich um freie Straßen, Wege und Bürgersteige kümmern muss. Der Fußmarsch durch die Stadt ist deshalb zurzeit oft ein Hindernislauf, weil viele Grundstückseigentümer, sowohl privat als auch gewerblich, nicht dafür sorgen, dass trotz der extremen Winterbedingungen ein einigermaßen gefahrloses Passieren möglich ist. Deshalb weist der ASP, der für die Koordination des städtischen Winterdienstes verantwortlich ist, noch einmal auf die Winter-Pflichten hin:
Jeder Grundstückseigentümer hat die an seine Grundstücke angrenzenden Gehwege oder gemeinsamen Geh- und Radwege möglichst in einer Breite von 1,50 m zu räumen und soweit mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen, dass Passanten dort gefahrlos gehen können. Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg. Auch das Freiräumen von kleineren Bushaltestellen ohne Wartehäuschen fällt in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers.
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr muss grundsätzlich nicht mehr geräumt und gestreut werden, aber spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden, denn dann kann es passieren, dass er von Räumfahrzeugen in die Einfahrt zurückgeschoben wird. Das lässt sich leider nicht immer vermeiden. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, so erinnert der ASP die Hauseigentümer in der Regel mit einem Schreiben an ihre Pflichten. Es kann jedoch auch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,- € verhängt werden.
Der ASP bittet auch darum, an die Männer der Müllabfuhr zu denken und die Behälter an einer frei geräumten Stelle bereitzustellen.