Konzept zum Umgang mit Lärm
Entwurf des Lärmaktionsplans für die Bürger*innen der Stadt Paderborn öffentlich einsehbar
Die Belastung der Menschen durch Lärm gilt europaweit mittlerweile als eines der größten Umweltprobleme. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament (EU) und der Rat der EU die Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen, welche ein gemeinsames Konzept zum Umgang mit Umgebungslärm festschreibt. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm zu vermeiden und zu vermindern. Hierzu sind auf Basis von Lärmkarten sogenannte Lärmaktionspläne zu entwickeln, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. An der Lärmaktionsplanung sollen sich auch die Bürger*innen der Stadt Paderborn beteiligen. Entsprechend des § 47d Abs. 3 BImSchG wird der Entwurf des Lärmaktionsplan samt den zugehörigen Lärmkarten und Anhängen vom 8. Juli bis zum 29. Juli öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt beim Amt für Umweltschutz und Grünflächen im Verwaltungsgebäude – Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Gebäude A, Zimmer A 0.05 – während der Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Einsicht vor Ort ausschließlich nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 05251/88-11865 möglich. Der Entwurf des Lärmaktionsplans samt Anhängen kann des Weiteren während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Stadt Paderborn (www.paderborn.de) unter der Rubrik „Wohnen Soziales / Umwelt & Grün / Immissionsschutz / Lärm / Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingesehen werden. Dort haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der elektronischen Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen. Ansonsten können derartige Rückmeldungen während der Auslegungsfrist auch über den Postweg an das Amt für Umweltschutz und Grünflächen (Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn) abgegeben werden.