Weitere Lockerungen ab Donnerstag, 3. Juni
Gesunkene Sieben-Tages-Inzidenz: Paderborn erreicht Stufe 2
Am Freitag, 28. Mai 2021, ist eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die Regelungen in drei Inzidenzstufen enthält: Stufe 3 gilt bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 bis 50, Stufe zwei bei einer Inzidenz von 50 bis 35 und Stufe 1 bei einer Inzidenz von bzw. unter 35.
Paderborn befindet sich ab Donnerstag, 3. Juni, in Stufe 2. Welche Änderungen ergeben sich? Ein Überblick:
Was ist mit Kontaktbeschränkungen?
Stufe 3: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung der Personenzahl für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. Die Begrenzung auf fünf Personen fällt somit weg. Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen.
Stufe 2: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung der Personenzahl für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen für zehn Personen aus verschiedenen Haushalten mit negativen Test (kein Selbsttest) erlaubt; Geimpfte und Genesene Personen dürfen zusätzlich teilnehmen.
Was ändert sich beim Einkaufen?
Stufe 3: Ab Freitag, 28. Mai, dürfen sämtliche Geschäfte auch ohne Test besucht werden. Ein Termin ist dafür nicht nötig. In Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, gilt weiterhin eine Kundenbegrenzung von einer Person auf 20 Quadratmetern. Erforderlich bleibt das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.
Stufe 2: Bei Erreichen von Stufe 2 ändert sich die Begrenzung der Kundenanzahl in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen. Hier kann nun eine Person auf zehn Quadratmetern einkaufen.
Was gilt für die Gastronomie?
Stufe 3: Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich weiterhin mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig. Dabei dürfen die vorhandenen Sitz- und Stehplatzkapazitäten nicht überschritten werden. Weiterhin möglich sind auch die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist jetzt auch in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung, in der die Speisen oder Getränke gekauft wurden, wieder erlaubt. Die Innengastronomie bleibt weiterhin geschlossen.
Stufe 2: In Stufe 2 ist der Betrieb der Außengastronomie auch ohne Test möglich. Die Innengastronomie darf mit negativem Test besucht werden. Dabei dürfen die vorhandenen Sitz- und Stehplatzkapazitäten nicht überschritten werden.
Wie sieht es mit Freizeiteinrichtungen aus?
Stufe 3: Öffnungen kleinerer Außeneinrichtungen wie Minigolf, Kletterpark und Hochseilgarten sind erlaubt. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis. Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, daher ist die Besucheranzahl vom Betreiber des Bades entsprechend zu begrenzen. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis. Weiterhin geschlossen bleiben Einrichtungen wie Indoorspielplätze, Spaßbäder, Thermen Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Diskotheken, Clubs oder Spielhallen.
Stufe 2: Alle Bäder, Saunen und Thermen dürfen – mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung – öffnen. Auch Liegewiesen dürfen wieder genutzt werden. Darüber hinaus ist der Betrieb von Indoorspielplätzen, Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen wieder zulässig. Voraussetzung ist auch hier eine Personenbegrenzung sowie ein negatives Testergebnis.
Sind Kultureinrichtungen geöffnet?
Stufe 3: Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen sind möglich. Die Besucherinnen und Besucher müssen über ein negatives Testergebnis verfügen. Der Veranstalter muss einen Sitzplan erstellen, damit im Fall von Ansteckungen die Sitznachbarn informiert werden können. Konzerte in geschlossenen Räumen sowie die Öffnung von Theatern, Kinos und Opern sind mit bis zu 250 Personen, negativem Testergebnis und Sitzordnung ebenfalls möglich.
Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
Stufe 2: In Stufe 2 können Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen ohne Termin besucht werden. Konzerte in geschlossenen Räumen sowie der Betrieb von Theatern, Kinos und Opern sind mit bis zu 500 Personen, negativem Testergebnis und Sitzordnung möglich.
Darf ich Sport treiben?
Stufe 3: Kontaktfreier Sport draußen ist ab 28. Mai auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen zulässig. Bei Sportveranstaltungen sind Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis auf Sitzplätzen wieder erlaubt (maximal 500 Personen, ein Sitzplan ist erforderlich).
Stufe 2: Für den kontaktfreien Sport unter freiem Himmel entfällt die Personenbegrenzung. Kontaktsport ist draußen mit bis zu 25 Personen zulässig. Drinnen ist kontaktfreier Sport, zum Beispiel auch in Fitnessstudios, ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport in geschlossenen Räumen ist mit bis zu 12 Personen erlaubt. Ein negativer Test sowie die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit sind jeweils Voraussetzung für den Sport im Innenbereich. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt (ohne Test). In geschlossenen Räumen können bis zu 500 Personen mit negativem Testergebnis zuschauen, wobei der Veranstalter einen Sitzplan erstellen muss.
Muss ich mich vor dem Friseurbesuch testen lassen?
Stufe 3: Solange die Kundin oder der Kunde eine Maske trägt, entfällt hier die Vorlage eines anerkannten Schnelltests. Für Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen) gilt: Wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, dürfen diese Dienstleistungen oder Handwerkleistungen nur dann ausgeführt werden, wenn sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für das Personal, das diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, ein bestätigter Schnell- oder Selbsttest vorliegt.
Dies gilt auch für Stufe 2.
Wo muss ich eine FFP2-Maske tragen?
Stufe 3: Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt nur noch für den öffentlichen Nahverkehr (einschließlich Taxen und Schülerverkehr). In anderen Bereichen, etwa beim Einkaufen, während eines Gottesdienstes, beim Friseur oder bei kulturellen Veranstaltungen dürfen auch medizinische Masken getragen werden. Im Freien ist etwa auf Wochenmärkten oder Spielplätzen auch das Tragen einer Alltagsmaske wieder zulässig.
Dies gilt auch für Stufe 2.
Wie ist die Situation in den Schulen?
Am Montag, 31. Mai, ist in allen Schulen der Präsenzunterricht gestartet.
Was ändert sich in den Kitas?
Die Regelungen in den Kitas ändern sich ab dem 7. Juni 2021. Ab diesem Zeitpunkt wird der Normalbetrieb – unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln – wiederaufgenommen. Die Eltern können ab diesem Zeitpunkt wieder auf die im Vertrag vereinbarten Betreuungszeiten in vollem Umfang zurückgreifen.
Wie finden Beerdigungen statt?
Stufe 3: Eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht. Der Mindestabstand zwischen nahen Angehörigen darf unterschritten werden. Hierbei sind dann die Kontaktdaten für die einfache Rückverfolgbarkeit festzuhalten.
Dies gilt auch für Stufe 2.
Was ist mit Hochzeiten?
Stufe 3: Private Feiern sind bei einer Inzidenz von über 50 noch nicht zulässig.
Stufe 2: In Stufe 2 sind private Feiern unter freiem Himmel mit bis zu 100 Gästen erlaubt (ausgenommen davon bleiben Partys und vergleichbare Feiern). In geschlossenen Räumen dürfen bis zu 50 Gäste mit negativem Testergebnis an einer privaten Feier teilnehmen.
Wie sieht es mit Übernachtungen aus?
Stufe 3: Übernachtungen sind in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind ohne Kapazitätsbegrenzung zulässig, Voraussetzung ist ebenfalls ein negatives Testergebnis. Diese dürfen ein Frühstück umfassen, weitere Innengastronomie ist jedoch nicht zulässig.
Stufe 2: Ab Stufe 2 ist die volle gastronomische Versorgung von privaten Gästen möglich. Außen ist dies ohne, innen nur mit negativen Test möglich.
Wo finde ich die aktuellen Inzidenzwerte?
Auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) unter https://www.rki.de/inzidenzen sind die aktuellen Inzidenzwerte zu finden.
Wer kann mir mehr zu den Corona-Reglungen sagen?
Die Stadt Paderborn hat ein Corona-Bürgertelefon unter 05251/88122979 eingerichtet. Für medizinische Fragen sowie bei Anliegen zu den Themen Schutzimpfung, Corona-Tests und Quarantäne steht die Kreisverwaltung Paderborn unter der Rufnummer 308-3333 zur Verfügung.
Hinweis: Soweit die genannten Tätigkeiten, Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angebote von einem Negativtestnachweis oder einem negativen Selbsttest abhängen, gilt dies nicht für immunisierte Personen mit Nachweis der Immunisierung.