Generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone ab Samstag aufgehoben

Maskenpflicht in Warteschlangen und im Umfeld von Geschäften gilt weiterhin

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Die Maskenpflicht in der Paderborner Fußgängerzone wird ab Samstag, 5. Juni 2021, aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Paderborn, die im März dieses Jahres in Kraft getreten ist, läuft am Freitag, 4. Juni, aus.
In Geschäften und sonstigen geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum sowie in deren Umfeld (zum Beispiel in Warteschlangen) muss auch weiterhin eine Maske getragen werden. Dies gilt auch für die Zuwegungen zu Geschäften (innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang), auf den Geschäftsgrundstücken sowie auf den dazugehörigen Parkflächen. Innerhalb der Räumlichkeiten ist das Tragen einer medizinischen Maske erforderlich, in Warteschlangen im Freien oder auch auf dem Wochenmarkt ist eine sogenannte Alltagsmaske ausreichend.