Wichtiger Schritt für den Einzelhandel
Bürgermeister im Austausch mit örtlichen Werbegemeinschaften
Nach der ab Montag, 8. März, gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann der Einzelhandel unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen, wenn Kunden vorab einen Termin vereinbaren.
Darüber hinaus hat Bürgermeister Michael Dreier umgehend Kontakt zum Landrat des Kreises Paderborn aufgenommen, damit der Kreis im Interesse des Einzelhandels nach Paragraph 16 Absatz 3 CoronaSchVO eine Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bezüglich möglicher weiterer Schritte zur Öffnung des Einzelhandels abstimmt.
Bereits am Freitagmorgen tauschte sich Bürgermeister Michael Dreier im Rahmen einer Telefonkonferenz mit den örtlichen Werbegemeinschaften zu unter anderem diesem Thema aus.