Maskenpflicht in der Innenstadt

Ab Donnerstag, 11. März, täglich von 10 bis 20 Uhr

© Stadt PaderbornMaskenpflicht Innenstadt

Mit seit Dienstag, 9. März, geltenden Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn dürfen alle Geschäfte, die nicht im § 11 Abs. 1 und 2 aufgeführt sind, auch ohne vorherige Terminabsprache und ohne einfache Rückverfolgbarkeit öffnen. Bereits heute Mittag konnte eine Erhöhung des Fußgängeraufkommens in der Fußgängerzone verzeichnet werden. So standen vor einigen Geschäften bereits Warteschlangen. Aus diesem Grund gilt ab Donnerstag, 11. März, wieder die Maskenpflicht in der Innenstadt von Paderborn, täglich im Zeitraum von 10 bis 20 Uhr. Betroffen sind, wie schon im vergangen Jahr, die Bereiche Westernstraße, Königsplätze, Rosenstraße, Marienplatz, Rathausplatz, Neuer Platz, Grube, Schildern und Kamp. Die genannten Bereiche werden entsprechend ausgeschildert.

„Dank der umfassenden Disziplin und gelebten Verantwortung von vielen Paderbornerinnen und Paderbornern konnte das Infektionsgeschehen in unserer Stadt gesenkt werden. Dafür möchte ich mich bei allen, die dazu beigetragen haben, bedanken“, betont Bürgermeister Michael Dreier. „Wir tun jedoch gut daran, diesen Weg weiterzugehen, um schnellstmöglich in Richtung Normalität voranzukommen. Aus diesem Grund ist die Maskenpflicht umso wichtiger“, erklärt Dreier weiterhin.