Durchführung von Bürgertestungen

Gemeinsame Bitte des Landrates und des Bürgermeisters der Stadt Paderborn

© Stadt PaderbornAktuelle Information

Seit dem 8. März 2021 besteht das Angebot von Bürgertests nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebekämpfung und gerade im Hinblick auf die aus anderen Gründen erforderlichen Öffnungen eine entscheidende Schutzmaßnahme nach § 28 des Infektionsschutzgesetzes. Dabei geht es sowohl um die bessere Aufdeckung und Unterbrechung von Infektionsketten als auch um die Zugangssteuerung zu Angeboten und Einrichtungen mit höheren Infektionsrisiken.

Ziel ist es nun, schnellstmöglich auch eine ortsnahe Angebotsstruktur zur Durchführung der Bürgertestungen aufzubauen. Bisher existieren in Paderborn die folgenden Testzentren: Apotheke am Mühlenhof, Schloßstraße 10 (Schloß Neuhaus); Corona Schnelltest-Zentrum OWL, Schulze-Delitzsch-Straße 19; Testcenter Paderborn Paderhalle, Heiersmauer 45; St. Liborius Forum, Grube 3; Testmobil Event-Liner (individuelle Standorte).

Christoph Rüther, Landrat des Kreises Paderborn, und Michael Dreier, Bürgermeister der Stadt Paderborn, richten ihre gemeinsame Bitte an alle Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken sowie an alle Rettungs- und Hilfsorganisationen, sich an der Durchführung der Bürgertestungen zu beteiligen. Interessierte Praxen, Apotheken und Organisationen können sich dazu beim Gesundheitsamt des Kreises Paderborn unter verwaltungsleitung53kreis-paderbornde melden.

Ärztinnen und Ärzte können ihre Bereitschaft zur Teilnahme an den Bürgertestungen durch eine formlose Anzeige an den Kreis Paderborn melden. Anschließend erfolgt die Mitteilung einer Teststellennummer für das Meldeverfahren durch den Kreis.

Zahnarztpraxen sowie Apotheken können ihre Bereitschaft zur Bürgertestung anzeigen und unter Beifügung einer kurzen Konzeption bzw. Beschreibung der Teststelle in Hinblick auf die Mindeststandards nach Anlage 1 zur CoronaStrukturVO (in Kürze auf den Internetseiten des Kreises Paderborn) eine Beauftragung beantragen. Die erste Teilnahmefrist ist der 19. März 2021. Die Beauftragung zur Testung sowie die Zuteilung der Teststellennummer erfolgt durch den Kreis.

Alle teilnehmenden Praxen bzw. Apotheken werden in die im Internet veröffentlichte Teststellenübersicht aufgenommen.

Die weiteren Abläufe (Meldeverfahren, Abrechnung etc.) sind detailliert in der Coronateststrukturverordnung und der Coronavirustestverordnung geregelt; so erfolgt die Abrechnung direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Fragen zur Durchführung von Bürgertestungen können an verwaltungsleitung53kreis-paderbornde gerichtet werden. Weitere allgemeine Informationen sind auf den Internetseiten des Kreises Paderborn erhältlich.