Bebauungsplan 63 IV. Änderung „Penzlinger Straße/ Gertrud-Gröninger-Straße“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit läuft vom 31. Mai bis 25. Juni
Die Stadt Paderborn beabsichtigt, eine Fläche zwischen Detmolder Straße, Penzlinger Straße und Getrud-Gröninger-Straße planerisch neu zu fassen. Dazu muss das notwendige Planungsrecht auf der Basis eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes geschaffen werden.
Der seit dem 8. April 1995 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 63 II. Änderung „Penzlinger Straße“ sieht derzeit für den Vorhabenbereich ein Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO vor. Außerdem schreibt er entlang der Detmolder Straße und Penzlinger Straße eine maximal viergeschossige Bebauung innerhalb durch Baugrenzen festgelegten überbaubaren Flächen vor.
Ziel der Planaufstellung ist es jetzt, die mit dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan gesicherten städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Somit sollen die zeitgemäßen städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen ermöglicht und der Erhalt einer städtebaulich angemessenen Umgebung für ein möglicherweise denkmalwertes Gebäude sichergestellt werden. Des Weiteren sollen durch die Planaufstellung Flächen für den Wohnungsbau aktiviert werden, in denen bisher nur kerngebietstypische Nutzungen zulässig sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Vorentwürfe der vorgenannten Bebauungspläne beim Stadtplanungsamt der Stadt Paderborn im Verwaltungsgebäude Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Gebäude A, Zimmer A 0.05, in der Zeit vom 31. Mai bis einschließlich 25. Juni ausgehängt und von den Mitarbeitenden der Stadt erläutert. Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann die Einsicht in die Bauleitplanunterlagen im Verwaltungsgebäude ausschließlich nach vorheriger Anmeldung erfolgen. Eine Anmeldung unter der Telefonnummer 0 52 51 / 88 – 1 13 68 ist notwendig.
Die Bebauungsplanunterlagen können des Weiteren während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite http://www.paderborn.de unter der Rubrik „Wohnen Soziales / Stadtentwicklung / Stadtplanung / Bauleitplanung / Bauleitpläne in Beteiligung“ und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW https://www.bauportal.nrw/ dort unter der Rubrik „Bauleitplanung / Bauleitpläne der Gemeinden in NRW“ eingesehen werden.
Auf der städtischen Internetseite haben Bürger*Innen auch die Möglichkeit der Abgabe von elektronischen Erklärungen.