Ab heute gilt 3G-Regel in der Stadtverwaltung
Ein Nachweis ist in sämtlichen Dienststellen erforderlich
Wer einen Dienst der Stadtverwaltung in Präsenz wahrnehmen möchte, für den gilt ab heute die 3G-Regel: Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der steigenden Zahl an Covid-19-Infektionen sowie zum Schutz der Paderborner Bevölkerung und der Mitarbeitenden der Verwaltung dürfen nur noch vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen die Verwaltungsgebäude betreten. Die 3G-Regel gilt für sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung, also beispielsweise auch für die Nebenstellen in Elsen und Schloß Neuhaus. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes oder einer FFP2-Maske ist erforderlich.
Persönliche Termine können wie bisher telefonisch oder über das Serviceportal der Stadt Paderborn unter www.mein-digiport.de vereinbart werden.
Vor Betreten des Verwaltungsgebäudes erfolgt eine Kontrolle des 3G-Nachweises. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test darf nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen. Schüler*innen gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.