Hecken und Anpflanzungen jetzt zurückschneiden – Verkehrssicherheit bewahren

Noch bis Februar sind Rückschnitte ohne Einschränkungen möglich

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Die Stadt Paderborn weist darauf hin, dass der Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen ohne Einschränkungen noch bis Februar möglich ist. Hecken oder Gehölze dienen häufig als Grundstückseinfassung, oft auch als Abgrenzung zur Straße oder zum Nachbarn. Da hier Wuchshöhen und Grundstücksgrenzen zu beachten sind, ist ein regelmäßiger Rückschnitt notwendig. Laut aktueller Richtlinie dürfen Einfriedungen im Sichtdreieck/-bereich an Einmündungen 0,80 Meter nicht überschreiten.

Wenn Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- und Radwegen oder in Fahrbahnen hineinwachsen, können diese oft nur noch mit Einschränkungen benutzt werden. An Einmündungen wird durch den Bewuchs häufig der Sichtwinkel eingeschränkt. Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenleuchten können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Laut Straßen- und Wegegesetz sind Grundstückseigentümer deshalb verpflichtet, Pflanzen, die in einen Weg oder in die Fahrbahn hineinragen oder die Sicht behindern, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden oder zu entfernen.

Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze". Ein starker Rückschnitt für eine Umgestaltung des Gartens ist in diesem Zeitraum also nicht möglich. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist ganzjährig erlaubt. In der Zeit von Oktober bis Februar können Rückschnitte ohne Einschränkungen gemacht werden.

Die Stadt Paderborn bittet daher eindringlich darum, Anpflanzungen in Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen und Hecken, Sträucher und Bäume gegebenenfalls zurückzuschneiden.