Verwaltung informiert
Bürgerinformation zum Bebauungsplan Nr. SN 349 „Hubertusweg“
Am Dienstag, den 26. Oktober, um 18 Uhr informiert die Verwaltung der Stadt Paderborn im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. SN 349 „Hubertusweg“.
Die Veranstaltung wird in der Aula des Gymnasiums Schloß Neuhaus der Stadt Paderborn, Im Schloßpark, 33104 Paderborn durchgeführt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. SN 349 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von zusätzlichen Wohnhäusern in den rückwärtigen Gartenbereichen der betroffenen Grundstücke im Bereich des Hubertuswegs geschaffen werden. Das Stadtplanungsamt wird an diesem Termin die Planungen vorstellen und erläutern.
Entsprechend der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) besteht die 3G-Regel. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung (höchstens 48 Stunden zurückliegender Antigen-Schnell- oder PCR-Test) werden beim Zutritt kontrolliert. Personen, die den Nachweis nicht erbringen können, kann der Zutritt nicht gestattet werden. Für die Dauer der Sitzung besteht die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Sitzplatzes. Empfohlen wird das Tragen einer FFP-2-Maske.