Maskenpflicht beim Abholen und Bringen der Kinder
In den städtischen Kindertageseinrichtungen
Ab sofort gilt aus Gründen des Infektionsschutzes beim Bringen und Abholen der Kinder in den städtischen Kindergärten die Maskenpflicht. Das teilt die Paderborner Stadtverwaltung mit. Nach wie vor gilt diese Maskenpflicht auch für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude.
Für die Verwaltungsgebäude besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen – in allen anderen Bereichen ist eine medizinische Maske für den Zutritt ausreichend.