Allgemeine Maskenpflicht auf den Wochenmärkten entfällt

Neue Regeln des Landes NRW

© Stadt PaderbornMaskenpflicht

Mit den vom Land NRW veröffentlichten Änderungen der Corona-Schutzverordnung entfällt ab sofort die allgemeine Maskenpflicht auf den Wochenmärkten. Die Stadt Paderborn empfiehlt den Besucher*innen jedoch auch weiterhin das Tragen einer Maske. Die Maskenpflicht für die Beschicker*innen bleibt bis auf Weiteres bestehen. Darüber hinaus gilt auf den Wochenmärkten weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern. Speisen und Getränke der Imbissmeile werden nach wie vor zur Mitnahme, jedoch nicht zum Verzehr am Stand angeboten.