Ankauf von Belegungsbedingungen

Interessierte können sich beim Amt für Liegenschaften- und Wohnungswesen melden

© Stadt PaderbornAnkauf von Belegungsbindungen

Zum 1. Juli 2022 wurden die Beträge der angemessenen Mieten angehoben, so dass die Stadt Paderborn dies als Anlass nehmen möchte, auch wieder auf das Programm zum „Ankauf von Belegungsbindungen“ hinzuweisen.

Ziel des Programms ist es, Haushalte zu unterstützen, die sich nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dazu zählen z. B. Frauen aus Frauenhäusern, Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen, Menschen aus stationären Einrichtungen, Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen, die durch soziale Träger betreut werden oder diesen aus der Beratung bekannt sind.

Beim Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen durch die Stadt Paderborn erhält der Eigentümer oder die Eigentümerin 2,50 Euro pro qm Wohnfläche monatlich neben der vereinbarten Miete. Die Miete der Wohnung darf die von der Kreisverwaltung Paderborn festgelegten angemessenen Kosten nicht überschreiten, so dass die Wohnung auch von Haushalten, die Transferleistungen erhalten, angemietet werden kann.

Ab dem 1. Juli 2022 beträgt z. B. die angemessene Miete einschließlich Nebenkosten (ohne Heizkosten) für eine Person bis zu 424,50 Euro und für vier Personen bis zu 716,30 Euro. Für Wohnungen mit einem gehobenen energetischen Standard kann sich ein zusätzlicher Klimabonus ergeben.
Die Zahlung an den Förderberechtigten oder die Förderberechtigte erfolgt halbjährlich. Die Mietpreisbindung wird für mindestens 5 Jahre und höchstens 10 Jahre vereinbart. Bei einem Mieterwechsel besteht auch die Möglichkeit den Vertrag über den Ankauf der Bindungen vorzeitig zu kündigen.

Wohnungseigentümer können die Wohnungen der Stadt Paderborn zum Ankauf von Belegungsrechten anbieten, so dass dann die Stadt Paderborn zur Belegung drei entsprechend berechtigte Haushalte benennt. Vorab werden natürlich die Geeignetheit und das Vorliegen der Voraussetzungen abgestimmt.

Es besteht auch die Möglichkeit nur einen berechtigten Haushalt zu benennen, wenn für diesen durch einen sozialen Träger nach Absprache mit dem Wohnungseigentümer ein Antrag für diese Wohnung vorliegt, der die besondere Notwendigkeit der Anmietung der Wohnung für diesen Haushalt begründet.

Wer eine Wohnung zum Ankauf von Belegungsbindungen anbieten möchte oder weitere Fragen hat, kann sich gerne an Frau Liebelt vom Amt für Liegenschaften- und Wohnungswesen der Stadt Paderborn wenden: Tel. 05251- 8811657 oder v.liebeltpaderbornde. Weitere Informationen gibt ebenfalls auf der Homepage der Stadt Paderborn.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im letzten Jahr das Modellprojekt zum Erwerb von Belegungsbindungen ins Leben gerufen. Ab diesem Jahr wurde das genannte Projekt auf alle Städte des Mietniveaus 4 erweitert, so dass nun auch für Paderborn Landesmittel zur Verfügung stehen.
Bei der Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine werden 2,00 Euro pro qm Wohnfläche monatlich für die Dauer der Zweckbindung in Paderborn als einmaliger Festbetragszuschuss gewährt.

Bei Interesse an den beiden vorgenannten Landesprogrammen können sich die Bürgerinnen und Bürger an Herrn Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Paderborn. Dieser ist unter der Tel. 05251-308 6322 oder per Mail an robrechthkreis-paderbornde zu erreichen.