Maskenpflicht beim Besuch der Stadtverwaltung

Verwaltungsstandorte nach Terminvereinbarungen zugänglich

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Aus Gründen des Infektionsschutzes gilt in der Paderborner Stadtverwaltung nach wie vor die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Wie die Paderborner Stadtverwaltung weiter mitteilt, gilt das auch beim Bringen und Abholen der Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Für die Verwaltungsgebäude besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen – in allen anderen Bereichen ist eine medizinische Maske für den Zutritt ausreichend.

Für Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse wird den Rats- und Ausschussmitgliedern aus Gründen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer FFP2-Maske empfohlen.

Besucherinnen und Besucher dieser Sitzungen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske tragen. Personen mit Erkältungssymptomen wird empfohlen, den Sitzungen fernzubleiben.

Die Verwaltungsstandorte bleiben weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 05251/88-0 oder online (https://mein-digiport.de) für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Für Fragen und Auskünfte stehen an den Verwaltungsstandorten Hoppenhof und Abdinghof die Anlaufstellen zur Verfügung.