Reparatur- und Aufräumarbeiten auch am Feiertag erlaubt
Zur Beseitigung von Schäden durch den Tornado
In enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold hat die Stadt Paderborn eine Ausnahmeregelung für die Feiertagsarbeit herbeiführen können, sodass die Reparatur- und Aufräumarbeiten zur Beseitigung der Schäden durch den Tornado auch an Christi Himmelfahrt, 26. Mai 2022, fortgeführt werden können. Eine entsprechende Ausnahme gilt auch für Baumärkte und Baustoffhandlungen, die die benötigten Materialen zur Beseitigung der Sturmschäden zur Verfügung stellen. Sie dürfen am morgigen Feiertag öffnen.