Bäume in Paderborn werden unter Schutz gestellt
Baumschutzsatzung zum 8.Oktober 2022 in Kraft getreten
Zum 8. Oktober ist in Paderborn die Baumschutzsatzung in Kraft getreten. Mit dieser soll die Erhaltung und Förderung des vorhandenen und zukünftigen Baumbestandes in den bebauten Ortsteilen von Paderborn gewährleistet werden. Bäume dienen als Schattenspender. Sie binden CO2, bieten Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten und haben eine wichtige Funktion bei der Schaffung von Ruhe- und Erholungsräumen.
Unter die Baumschutzsatzung fallen Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm und Obst- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 120 cm, jeweils gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 120 cm beträgt und ein Stamm einen Mindestumfang von 60 cm aufweist. Liegt der Kronenansatz unter einem Meter, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
Nicht geschützt sind Weichhölzer (z.B. Erlen, Weiden, Birken, Pappeln), Obstbäume unabhängig vom Stammumfang, wenn sie Erwerbszwecken dienen und Bäume, die sich innerhalb einer durch rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesenen überbaubaren Fläche befinden. Unabhängig von der Baumart und dem Stammumfang sind auch Bäume geschützt, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind.
Welche Bereiche ab sofort unter die Baumschutzsatzung fallen und welche Maßnahmen zukünftig zu beachten sind, erfahren Sie auf www.mein-digiport.de.