„Umgangsrecht und Häusliche Gewalt“

Paderborner Kooperationsprojekt „Häusliche Gewalt“ bietet Tagung für Fachkräfte / Anmeldung ab sofort

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© Kerstin FeldhoffFachtagung
© Dr. Christine BöttgerFachtagung
© Daniela BrümleveFachtagung

Das Paderborner Kooperationsprojekt „Häusliche Gewalt“ lädt zu einer Fachkräfte-Tagung zum Thema „Umgangsrecht und Häusliche Gewalt“ ein. Die Fachtagung findet am Donnerstag, 17. November, von 9 bis etwa 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Historischen Rathauses statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei und ein Angebot für alle Berufsgruppen, die direkt oder indirekt mit häuslicher Gewalt zu tun haben. Sie wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI).

Eine Anmeldung ist bis zum 11. November per Mail an fachtagpaderbornde erforderlich.

Die Fachtagung „Umgangsrecht und Häusliche Gewalt“ wird veranstaltet vom Paderborner Kooperationsprojekt „Häusliche Gewalt“, das seit 2003 besteht. Diese Vernetzung wurde geschaffen, um das Handeln der unterschiedlichen Institutionen, die mit häuslicher Gewalt befasst sind, abzustimmen und zu verbessern, mit dem Ziel, Frauen und Kindern einen möglichst optimalen Schutz vor weiterer Gewalt zu ermöglichen. Die in dem Netzwerk vertretenen Expert*innen sind im Laufe ihrer (gemeinsamen) Arbeit zu dem Fazit gelangt, dass vielfach zu wenig fachgerechtes Wissen über die Thematik „Umgangsrecht und Häusliche Gewalt“ vorhanden ist, diese jedoch gleichzeitig eine wichtige Fragestellung darstellt.

Kinder und Jugendliche sind von häuslicher Gewalt mittelbar und unmittelbar betroffen. Sie erleben und beobachten die Gewalt gegen einen Elternteil oder erfahren selbst Gewalt. Viele entwickeln Verhaltensstörungen sowie langfristige emotionale und kognitive Probleme. Im Rahmen der gerichtlichen Entscheidungen zu Sorge und Umgang wird dieser Zusammenhang jedoch viel zu wenig beachtet.

Beim Sorgerechtsstreit wird oft nicht oder nur unzureichend zwischen dem Recht des gewalterleidenden Elternteils und der Kinder und Jugendlichen auf Schutz einerseits und dem Recht des gewaltausübenden Elternteils auf Umgang mit den Kindern andererseits abgewogen. Schutzanordnungen, die nach dem Gewaltschutzgesetz möglich wären, werden eingeschränkt und ausgehebelt.

Die Ursache liegt oft darin, dass die Auswirkungen von häuslicher Gewalt nicht als potentielle Gefährdung des Kindeswohls erkannt bzw. beurteilt werden und bei der Entscheidung über das Umgangsrecht außen vor bleiben. Ein Zusammenwirken von Fachkräften der Jugendämter, Beratungsstellen, Anwält*innen, Verfahrensbeiständ*innen und Familiengerichten ist zum Wohl der Kinder und Jugendlichen unerlässlich.

Die Fachtagung „Umgangsrecht und häusliche Gewalt“ soll Wissen über die Problematik vermitteln und Vernetzung ermöglichen.

Folgende Referent*innen werden Vorträge halten und für eine Diskussion bereitstehen:

Dr. Susanne Heynen, Leiterin des Jugendamtes der Stadt Stuttgart, hält einen Vortrag zum Thema „Häusliche Gewalt: Belastungen und Gefährdungen von Kindern in der Familie, während und nach der Trennung unter Berücksichtigung elterlicher Sorge und Umgang“.

Dr. Christine Böttger, tätig als Dozentin und als Verfahrensbeiständin in Bremen und Mitbegründerin von Fam-Ki, Institut für Familienrecht und Kindeswohl, Bremen, wird zum Thema „Schutzlücken im Umgangsrecht“ referieren.

Prof. Dr. jur. Kerstin Feldhoff, Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, widmet sich dem Thema „Sorge und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt aus der Perspektive des Familienrechts“.