Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Anträge können bis 31. Mai eingereicht werden

© Stadt PaderbornSchmuckbild

Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW den Kommunen 150 Mio. Euro zur Verfügung, um die finanziellen Mehrbelastungen der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation abzufedern. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage können für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt werden.

Mit diesem Programm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Einzelpersonen bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, beispielsweise Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Honorarausgaben für Fachkräfte.

Aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw zum Stärkungspakt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Interessierte Einrichtungen können mit dem Vordruck „Bedarfsmeldung“ noch bis zum 31. Mai einen Antrag unter der E-Mail-Anschrift staerkungspaktpaderbornde einreichen. Anschließend werden die Einrichtungen entsprechend informiert. Im Anschluss müssen Verwendungsnachweise erbracht werden.