Stadt Paderborn sucht Schöffen und Schöffinnen
Bewerbungen sind bis zum 31.03. möglich
Die Stadt Paderborn sucht Schöffen und Schöffinnen: In diesem Jahr stehen wieder Wahlen für die Schöffen und Schöffinnen am Amts- und Landgericht sowie Jugendschöffinnen und-schöffen bei den Jugendkammern und Jugendschöffengerichten an. Sie werden von 2024 bis 2028 im Amt sein und nehmen als Vertreter des Volkes gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Das Amt bietet die Möglichkeit, aktiv an der Rechtsprechung teilzunehmen.
Bewerbungen sind bis zum 31.03.2023 möglich.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in Paderborn wohnen und am Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Zudem sollen hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer usw.) oder Religionsdiener nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit, Vorurteilsfreiheit, Gerechtigkeitssinn, Selbstständigkeit und Reife des Urteils aber auch logisches Denkvermögen, Kommunikationsfähigkeit, geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Des Weiteren sollten ehrenamtliche Richter und Richterinnen über soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Erwartet wird zudem Lebenserfahrung; diese kann aus beruflicher Erfahrung, insbesondere im Umgang mit Menschen, und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Bewerberinnen und Bewerber für die Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein.
Um ein möglichst breites Spektrum der Gesellschaft an der Rechtsprechung zu beteiligen, sind Bewerbungen aus vielen Berufsgruppen erwünscht. Die Liste der Schöffen soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter und Beruf angemessen berücksichtigen.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.03.2023 beim Rechtsamt der Stadt Paderborn, 33095 Paderborn. Ansprechpartner sind: Frau Senkowski (h.senkowskipaderbornde) und Frau Guntermann (s.guntermannpaderbornde).
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das Jugendamt der Stadt Paderborn, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn. Ansprechpartner sind: Herr de Luca (m.delucapaderbornde), Frau Voß-Hanebutt (m.hanebuttpaderbornde) und Frau Ostmann (c.ostmannpaderbornde).
Das entsprechende Bewerbungsformular und allgemeine Informationen zum Schöffenamt stehen Ihnen unter www.schoeffenwahl.de zur Verfügung sowie Informationen zum Datenschutz unter www.paderborn.de.
Die Vorschlagsliste mit den Bewerberinnen und Bewerbern aus Paderborn für das Schöffenamt beschließt der Rat der Stadt, die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen beschließt der Jugendhilfeausschuss der Stadt. Die Listen werden weitergeleitet an das Amtsgericht. Dort wird bis zum Jahresende entschieden, wer in das entsprechende Ehrenamt berufen wird. Weder das Rechtsamt noch das Jugendamt der Stadt Paderborn können daher Auskunft geben, wer von den Bewerberinnen und Bewerbern letztlich zum Zuge kommt.