Betreuung ist gemeinsame Sache
Stadt, Kreis Paderborn sowie die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt und der Diakonie stellen sich dem neuen Betreuungsrecht
Gemeinsam stellen sich die Stadt, der Kreis Paderborn sowie die örtlichen Betreuungsvereine den Herausforderungen der neuen Betreuungsrechtsreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Diese neuen Aufgaben der größten Reform seit der Einführung des Betreuungsrechts und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992 standen im Mittelpunkt der Zusammenkunft der Partner im Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn am Hoppenhof.
Das Ziel des neuen Gesetzes und aller Beteiligten: Die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu stärken. Das Betreuungsrecht betrifft Erwachsene, die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selbst nachkommen können.
Neuerungen infolge der Gesetzesänderung sind beispielsweise die Bestellung von Betreuer*innen nur in dem Fall, wenn andere Hilfen, wie Unterstützungsleistungen durch Familienangehörige nicht ausreichend sind und dies erforderlich ist. Ferner haben die Betreuungsbehörden ab diesem Jahr den gesetzlichen Auftrag, betroffene Menschen so zu unterstützen, dass hierdurch eine rechtliche Betreuung entbehrlich wird. Die Wünsche der Betreuten werden künftig stärker berücksichtigt, auch bei der Auswahl des Betreuers/der Betreuer*in und die Qualität der beruflichen Betreuung soll gesichert und verbessert werden.
Der Zugang zum Betreuer*innenberuf knüpft an bestimmte Voraussetzungen an. So ist für die Bestellung als berufliche*r Betreuer*in und für den Anspruch auf Vergütung eine Registrierung bei der Betreuungsbehörde erforderlich. Als berufliche*r Betreuer*in kann sich nur registrieren lassen, wer über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie ausreichende Sachkunde für diese Tätigkeit verfügt. Erforderlich ist zudem der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden.
Ehrenamtliche Betreuer*innen ohne familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zum Betreuten dürfen in der Regel nur bestellt werden, wenn sie mit einem anerkannten Betreuungsverein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen. Durch diese Neuerungen soll sichergestellt werden, dass die Menschen eine konstante kompetente Beratung und Unterstützung erfahren.
Bei Interesse an der Übernahme von rechtlicher Betreuung können Sie sich gerne bei der Betreuungsbehörde der Stadt oder des Kreises Paderborn melden.